Die große Koalition will Familien den Weg zum Eigenheim erleichtern: Rückwirkend ab Januar können sie nun Baukindergeld beantragen. Bei einem Kind gibt es einen Zuschuss von 12.000 Euro vom Staat beim Hausbau oder Wohnungskauf - pro weiterem Kind kommen 12.000 Euro hinzu. Das sind die Bedingungen:
Wer kann Baukindergeld beantragen?
Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt lebt und für das sie Kindergeld bekommen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf höchstens 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind betragen - für jedes weitere Kind kommen 15.000 Euro dazu.
Dafür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang gebildet. Wer also 2018 einen Antrag stellt, schaut auf die Einkommensteuerbescheide für 2015 und 2016. Zum Einkommen zählen die Einkommen des Antragstellers und die des Partners.
Wofür gibt es den Zuschuss?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder der Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland - egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Als Neubau gelten Häuser oder Wohnungen mit zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 erteilter Baugenehmigung. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses - ob neu oder alt - muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein.
Der Antragsteller muss auch der Eigentümer sein, zumindest aber zu mindestens 50 Prozent Miteigentümer. Nachzuweisen ist das mit dem Grundbuchauszug.
Pro Kind gibt es einen Zuschuss von 1200 Euro pro Jahr, und das zehn Jahre lang. Eine Familie mit einem Kind bekommt so insgesamt 12.000 Euro, bei zwei Kindern sind es 24.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro. Allerdings: Für Kinder, die nach Eingang des Antrags geboren oder in den Haushalt aufgenommen werden, gibt es kein Baukindergeld mehr.
Wann und wo der Antrag gestellt werden kann
Beantragen können Berechtigte den Zuschuss erst nach dem Einzug. Dann haben sie drei Monate Zeit. Als Einzugsdatum gilt die amtliche Meldebescheinigung.
Wer in diesem Jahr vor dem 18. September eingezogen ist, hat bis 31. Dezember Zeit für den Antrag. Das Kind oder die Kinder dürfen am Einzugsdatum nicht älter als 18 Jahre gewesen sein und müssen spätestens drei Monate nach dem Einzug geboren sein.
Zuständig ist die staatliche Förderbank KfW, der Antrag wird auf dem Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) gestellt. Nötig sind ein Identitätsnachweis und die Nachweise der Förderbedingungen.
Was ist mit anderen Zuschüssen zum Bauen?
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich, wie die KfW betont. Dabei darf die Förderung insgesamt nicht höher sein als die Kosten für Neubau oder Kauf. (afp)