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Bankgebühren zurückfordern: Musterbrief hilft nach dem BGH Urteil

Nach BGH-Urteil

Musterschreiben helfen: Wie man Bankgebühren zurückerhält

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    Viele Banken versuchen, mit steigenden Gebühren wegfallende Einnahmen auszugleichen. Das muss man nicht immer einfach so hinnehmen.
    Viele Banken versuchen, mit steigenden Gebühren wegfallende Einnahmen auszugleichen. Das muss man nicht immer einfach so hinnehmen. Foto: Franziska Gabbert, dpa

    In der Branche schlug das Urteil gewaltige Wellen, viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die davon profitieren, haben aber bisher nichts davon mitbekommen. Der Bundesgerichtshof hatte Ende April entschieden, dass die Praxis vieler Banken bei Gebührenerhöhungen nicht rechtmäßig ist. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Postbank. Das Urteil betrifft auch Millionen Kunden anderer Institute. Diese können nach Einschätzung von Verbraucherschützern unrechtmäßig erhobene Bankgebühren zurückfordern.

    Was besagt das BGH-Urteil zu den Bankgebühren?

    Bisher informierten Banken und Sparkassen ihre Kunden mindestens zwei Monate im Voraus, wenn sie ihre Preise oder Geschäftsbedingungen änderten. Widersprachen die Kunden nicht, galt die Änderung als vereinbart. Nach dem Urteil gilt nun: Ein Kunde der Gebührenerhöhung aktiv zustimmen. Die Folge: „So ziemlich alle Gebührenerhöhungen von Banken und Sparkassen der letzten Jahre sind unwirksam“, sagt Christoph Herrmann, Rechtsexperte der Stiftung Warentest. „Wir raten den Kunden, das Geld zurückzufordern.“ Dies sei für Gebühren möglich, die seit dem 1. Januar 2018 erhoben wurden. Eine Bedingung gibt es: Das Kontomodell darf zwischenzeitlich nicht gewechselt worden sein. Sonst gelten die Bedingungen des neuen Kontos.

    Um wie viel Geld geht es?

    Es kann sich um dreistellige Beträge drehen. Die Verbraucherzentrale rechnet dies an einem Beispiel vor: Angenommen, man hat 2015 ein gebührenfreies Konto eröffnet. Anschließend wurde ab Mai 2017 die Kontogebühr auf 5 Euro pro Monat erhöht, ab Februar 2020 dann auf 10 Euro. „Sie können in diesem Fall mindestens die Gebühren zurückfordern, die ab dem 1. Januar 2018 erhoben wurden“, berichtet die Verbraucherzentrale. Dies sind für die 25 Monate vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Januar 2020 insgesamt 125 Euro. Und für die 16 Monate vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Mai 2021 nochmals 160 Euro. Unter dem Strich können also mindestens 285 Euro zurückgefordert werden.

    Bankgebühren zurückfordern: Musterbriefe

    Nach Ansicht der Stiftung Warentest werden die Banken das Geld nicht von sich aus zurückzahlen. „Die Kunden müssen selbst aktiv werden“, berichtet Herrmann. Sie können die Rückerstattung schriftlich einfordern. Die Stiftung Warentest hat auf ihrer Homepage einen Musterbrief bereitgestellt, ebenso die Verbraucherzentralen.

    Woher weiß ich, wie viele Gebühren bei meiner Bank unrechtmäßig erhoben worden sind?

    Der Betrag muss selbst ausgerechnet werden. „Helfen kann eine Entgeltaufstellung, die Kunden bei ihrer Bank anfordern können und auf die sie seit Oktober 2018 ein Recht haben“, sagt Herrmann. Damit sei es recht einfach, die Kosten bis Anfang 2018 zurückzurechnen. Zudem kann man aus älteren Kontoauszügen herleiten, wie die Kosten aussehen würden, wenn noch die alten Gebühren gelten würden. Die Differenz kann man bei der Bank geltend machen.

    „Verbraucherinnen und Verbraucher sehen in ihren Kontovertragsunterlagen, ob ihre Bank oder Sparkasse in den letzten Jahren die Gebühren erhöht hat“, sagt auch Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. „Ob die Erhöhung unzulässig ist, können sie mit ihrer Verbraucherzentrale vor Ort prüfen“, erklärt er. „Die entstandenen Kosten können Verbraucher dann gegebenenfalls zurückfordern.“

    BGH-Urteil: Was sagen die Banken dazu?

    Die Deutsche Kreditwirtschaft insgesamt genauso wie der Genossenschaftsverband Bayern halten sich bisher noch bedeckt und berichten, dass man dabei sei, das Urteil auszuwerten.

    Die Commerzbank will sich ebenfalls erst nach der Analyse „detailliert zu den konkreten Auswirkungen äußern“. Angekündigte Gebührenerhöhungen hat die Bank auf Eis gelegt. Auf Dauer wird es dabei nicht bleiben: „Die Commerzbank plant, die vorgesehene Preiseinführung umzusetzen. Die Bank arbeitet dafür an einem Prozess, der den Vorgaben des BGH-Urteils entspricht. Dazu holen wir unter anderem aktuell das Einverständnis unserer Kunden zu den entsprechenden Änderungen ein“, teilt das Institut mit.

    Bezüglich der Rückerstattung von Gebühren schreibt die Commerzbank: „Wir werden Erstattungsforderungen von Kunden im Einzelfall prüfen, was Zeit in Anspruch nehmen wird. In welcher Höhe und für welchen Zeitraum Entgelte zurückgefordert werden können, lässt sich erst nach sorgfältiger Analyse der Urteilsgründe bewerten.“ Commerzbank-Kunden könnten davon unabhängig in das Girokonto „Basic“ wechseln. Es sei ab einem monatlichen Geldeingang von 700 Euro und bei digitaler Kontoführung kostenlos.

    Was raten Verbraucherschützer, wenn Banken jetzt einen Kontowechsel anbieten?

    Die Stiftung Warentest rät, erst einmal nichts zu machen und abzuwarten. „Die Banken arbeiten gerade daran, neue Geschäftsbedingungen zu formulieren“, sagt Herrmann. „Sie werden dann alle Kunden anschreiben und innerhalb einer Frist um Zustimmung zu den neuen Bedingungen bitten. Dies könnte bald losgehen.“

    Der Experte der Stiftung Warentest rät dann, nicht sofort zuzustimmen, sondern die Preise rechtzeitig vor Ende der Frist mit den Konten anderer Institute zu vergleichen. Wer anderswo ein günstigeres Konto findet, kann die Bank wechseln. Wer nichts besseres findet, bleibt bei seiner Bank, muss dann aber den neuen Geschäftsbedingungen zustimmen. „Wer dies versäumt oder wer sich nicht auf das neue Angebot der Bank einlassen will, dem könnte die Bank dann kündigen“, vermutet Herrmann. (mit dpa)

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