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Baden-Württemberg: Eltern von Kita-Kindern müssen bei verspäteter Abholung zahlen

Baden-Württemberg

Eltern von Kita-Kindern müssen bei verspäteter Abholung zahlen

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    In Bad Saulgau dürfen Kitas von den Eltern Geld verlangen, wenn sie ihr Kind erst nach Ende der Betreuungszeit abholen.
    In Bad Saulgau dürfen Kitas von den Eltern Geld verlangen, wenn sie ihr Kind erst nach Ende der Betreuungszeit abholen. Foto: Annette Zoepf (Symbolfoto)

    In Bad Saulgau im Landkreis Sigmaringen müssen Eltern eine Gebühr an den Kindergarten entrichten, wenn sie ihr Kind zu spät abholen. In den städtischen Einrichtungen wurde die Regelung vor drei Jahren von der katholischen Kirche übernommen, die "eine solche Vorgehensweise in den von ihr betriebenen Einrichtungen in

    Bad Saulgau: Gebühr in Kindergärten für verspätete Abholung

    Die Stadt möchte bei Eltern das Bewusstsein schaffen, dass es für die Betreuer, den Kindergarten und auch für andere Eltern Folgen habe, wenn sie ihr Kind nach Ende der regulären Betreuungszeit abholen würden. Die Betreuungsstätten würden von den Eltern gemeinsam finanziert. Wenn jemand sein Kind länger im Kindergarten lasse, trügen die anderen Eltern das mit, so Schäfers.

    Für die Erzieher bedeute eine verspätete Abholung, dass nach gesetzlichen Bestimmungen mindestens zwei Betreuer bei dem Kind bleiben müssten, obwohl ihnen ein geregelter Feierabend zustehe, erläutert Schäfers. Nach seinen Angaben wurde von der Regelung in den städtischen Regelungen bisher noch nicht Gebrauch gemacht. Gespräche mit den Eltern hätten ausgereicht, um Probleme wie Desinteresse an den Auswirkungen der späten

    Es sei allerdings gut, die Möglichkeit, den Aufwand in Rechnung zu stellen, in der Hinterhand zu haben, so der Pressesprecher. Er betont, die Stadt Bad Saulgau habe die Regelung auch nicht aktiv kommuniziert, weil sie keine Drohkulisse aufbauen wolle. (lesa)

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