Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

BGH-Urteil: Systemausfall am Terminal: Kein Geld für Flugverspätung

BGH-Urteil

Systemausfall am Terminal: Kein Geld für Flugverspätung

    • |
    British Airways muss Passagieren wegen eines Systemausfalls am Terminal keine Entschädigung zahlen.
    British Airways muss Passagieren wegen eines Systemausfalls am Terminal keine Entschädigung zahlen. Foto: Steve Parsons, dpa (Archiv)

    Flugpassagiere können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Ausgleichszahlung beanspruchen, wenn ein Systemausfall am Abflugterminal ihre Verspätung verursacht hat. Ein mehrstündiger Ausfall aller Computersysteme an den Abfertigungsschaltern eines Terminals könne außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung der EU begründen, urteilte der für das Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH am Dienstag in Karlsruhe. Ein Flugunternehmen könne solch ein Ereignis nicht beherrschen, da es nicht in seinen Verantwortungsbereich falle.

    Flugverspätung: Fünf Passagiere hatten geklagt

    Mit zwei Klagen wollten fünf Passagiere jeweils 600 Euro von British Airways erstreiten, weil ihr Flug von New York fast drei Stunden Verspätung hatte, sodass sie ihren Anschluss in London nach Stuttgart nicht mehr erreichen konnten. Sie kamen schließlich mehr als neun Stunden verspätet am Ziel an. Schon das Landgericht

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden