Nach Angaben der Bundesarbeitsagentur können junge Frauen und Männer in einer solchen Situation aber verschiedene Hilfen erhalten:
- Duale Ausbildung: Wer für eine duale Ausbildung umziehen muss, kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Wie hoch die Summe im Einzelfall, hängt auch von der finanziellen Situation der Eltern ab. Den Antrag müssen Lehrlinge bei der Arbeitsagentur stellen - am besten sprechen sie mit ihrem Berufsberater. Wichtig ist, den Antrag vor der Ausbildung einzureichen: BAB wird nicht rückwirkend gezahlt.
- Schulische Ausbildung: Wenn Auszubildende eine schulische Ausbildung - zum Beispiel zum Krankenpfleger - machen, so haben sie unter Umständen einen Anspruch auf Schüler-Bafög. Das Geld müssen Auszubildende nicht zurückzahlen. Das ist anders als bei Bafög-Empfängern während eines Studiums, die einen Teil des Geldes zurückgeben müssen. Ob und wie viel Bafög jemand bekommt, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Den Antrag richten Jugendliche an das Amt für Ausbildungsförderung in der Nähe ihrer Ausbildungsstätte.
- Wohngeld und Jugendwohnheime: Bekommt jemand weder Bafög noch BAB, kann man einen Antrag auf Wohngeld stellen. Diesen müssen Auszubildende bei der zuständigen Stelle am neuen Wohnort einreichen. Auf Wohngeld haben alle einkommensschwachen Bürger einen Rechtsanspruch - auch Auszubildende. Außerdem sollten Auszubildende daran denken, in eines der Jugendwohnheime zu ziehen, die es gerade in größeren Städten häufig gibt. Dort können Lehrlinge kostengünstig wohnen. Eine Liste gibt es unter www.auswaerts-zuhause.de. dpa/tmn