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Arbeitsleben: Der Knigge für die Arbeit

Arbeitsleben

Der Knigge für die Arbeit

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    Bilder und Pflanzen können das Büro wohnlicher machen - das ist erlaubt. Allerdings nur bis zu einem gewissen Grad.
    Bilder und Pflanzen können das Büro wohnlicher machen - das ist erlaubt. Allerdings nur bis zu einem gewissen Grad. Foto: Christoph Schmidt (dpa), Archiv

    Seine Kollegen kann man sich nicht aussuchen – und doch verbringt man oftmals mehr Zeit mit ihnen als mit der Familie. Da ist es wichtig, sich nicht mehr auf die Nerven zu gehen als unbedingt notwendig. „Für viele, zum Teil lästige Angewohnheiten der Kollegen gibt es keine rechtlich bindende Handhabe“, sagt Michaela Zientek, Juristin beim D.A.S.-Leistungsservice. Gegenseitige Rücksichtnahme ist daher umso wichtiger, damit die Stimmung nicht abkühlt. Einige grundsätzliche Verhaltensregeln für den Arbeitsalltag:

    Vorstellen im neuen Job Als neuer Kollege gilt es, sich vom ersten Tag an von seiner besten Seite zu zeigen – egal, ob man nur für ein Kurzprojekt oder längerfristig in der Firma beschäftigt ist. Dazu gehört, sich dem neuen Chef und den Kollegen vorzustellen. Im Idealfall übernimmt der direkte Vorgesetzte die Vorstellung. Macht das niemand, sollte man unbedingt selbst die Initiative ergreifen – und zwar am ersten Arbeitstag. Sonst fällt es immer schwerer, auf die neuen Kollegen zuzugehen. Wichtig ist es während der ersten Tage im neuen Job, freundlich und verbindlich jeden zu grüßen, dem man im Büro oder auf dem Flur begegnet – wenn man den Mitarbeiter schon namentlich kennt, am besten auch mit Namen. Denn dadurch bleibt man in positiver Erinnerung.

    Das „Du“ anbieten Im Privatleben bietet immer der Ältere dem Jüngeren das Du an – im Büro gibt es eigene Regeln. Hier liegt es am Ranghöheren, die Initiative zu ergreifen. Unter gleichrangigen Kollegen spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle: So bietet etwa der langjährige Sachbearbeiter der neuen Kollegin das Du an. Im Büro kann es aber durchaus Vorteile haben, wenn sich Mitarbeiter siezen statt duzen. „Das ‚Du’ bringt gerade Mitarbeiter mit viel Kundenkontakt schnell in Verlegenheit“, sagt Carolin Lüdemann, Karriereberaterin aus Stuttgart, die auch Mitglied im Deutschen Knigge-Rat ist. Folge des pauschalen Duzens sei nämlich oft, dass Mitarbeiter den Nachnamen ihrer Kollegen nicht kennen. Ruft dann ein Kunde an, der zu jemand anderem durchgestellt werden muss, wird es schnell peinlich. „Viele fragen sich dann zum ersten Mal: ‚Wie heißt der eigentlich mit Nachnamen?’“, sagt Lüdemann. Daher kann es in Ordnung sein, ein Duzangebot eines Kollegen abzulehnen. Das sollte man sehr höflich tun und erklären, um den Kollegen nicht vor den Kopf zu stoßen.

    Die Facebook-Freundschaftsanfrage des Chefs annehmen?

    Freundschaften bei Facebook In sozialen Netzwerken empfiehlt es sich, Privates und Berufliches zu trennen. Eine Freundschaftsanfrage aus dem Arbeitsumfeld kann man durchaus mit dem Hinweis ablehnen, bei Facebook nur mit guten Freunden vernetzt zu sein. Für Geschäftskontakte sind Business-Netzwerke wie Xing ohnehin besser geeignet. „Die Facebook-Freundschaftsanfrage des Chefs sollte man aber nicht ablehnen“, rät D.A.S.-Juristin Zientek. Das gilt vor allem dann, wenn man schon mit mehreren Kollegen „befreundet“ ist. In den Privatsphäre-Einstellungen sollte eingestellt werden, welche Informationen für wen zugänglich sein sollen. Der Umgangston sollte im Büro und im sozialen Netzwerk gleich sein – wer im Büro siezt, sollte das auch bei Facebook tun. Geteilt werden sollten nur relevante Inhalte.

    Deko für den Schreibtisch Schnuckelige Fotos vom Lebenspartner, mannshohe Zimmerpflanzen, Urlaubssouvenirs oder der FC-Bayern-Wimpel – bei so manchem erinnert das Büro eher an ein Wohnzimmer. „Rechtliche Regelungen zu der Schreibtischgestaltung gibt es zwar nicht“, sagt Rechtsexpertin Zientek. „Allerdings gibt es auch keinen Anspruch auf individuelle Schreibtisch-Dekoration.“ So dürfen Chefs ihren Mitarbeitern bestimmte Vorgaben auferlegen – etwa wenn der Schreibtisch zum Kundenkontakt genutzt wird. Generell gilt, dass Schreibtisch-Individualisten sich darüber bewusst sein sollten, welchen Eindruck ihr Arbeitsplatz bei Dritten erwecken könnte. Trotz persönlicher Note sollte die Arbeitsstätte einen professionellen Eindruck vermitteln. Außerdem darf natürlich nichts aufgestellt werden, was die Sicherheit beeinträchtigt. Fluchtwege dürfen nicht verstellt und Brandschutzvorschriften müssen beachtet werden.

    Mit den Kollegen anstoßen?

    Sekt am Geburtstag Erfordert eine Arbeit besondere Konzentration, etwa bei der Bedienung von Maschinen, scheidet Alkoholkonsum von aus. Bei einem Bürojob kann ein Gläschen Sekt zur Feier des Geburtstages oder eines Betriebsjubiläums durchgehen, gesetzliche Regelungen gibt es nicht. Allerdings sollte man sich erkundigen, wie dies im Betrieb gehandhabt wird. Ohne die ausdrückliche Genehmigung des Chefs sollten Mitarbeiter darauf verzichten. „Im schlimmsten Fall handeln sie sich eine Abmahnung ein“, warnt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. In vielen Betrieben hat der Arbeitgeber per Betriebsverordnung festgelegt, dass Alkohol im Büro untersagt ist. „Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen“, so Meier. Auch wenn der Umtrunk erlaubt ist, sollte er nicht solche Formen annehmen, dass alle anschließend spürbar beschwipst sind.

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