Vermögenswirksame Leistungen: Was lohnt sich wirklich?
Beschäftigte haben meist Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen. Dabei bekommen sie vom Arbeitgeber Geld für die Altersvorsorge. Tipps, welche Variante sich lohnt.
Beschäftigte können ihren Arbeitgeber an ihrer Altersvorsorge beteiligen. Möglich ist dies über Vermögenswirksame Leistungen (VL). Diese Chance sollte sich Arbeitnehmer nicht entgehen lassen, denn über einen VL-Vertrag bekommen sie quasi Geld von ihrem Chef geschenkt.
Maximal gibt es 40 Euro im Monat vom Arbeitgeber, also 480 Euro im Jahr. Oft können Arbeitnehmer zusätzlich von einer staatlichen Förderung profitieren. Über die Jahre können so mehrere tausend Euro zusammenkommen. Darauf macht die Stiftung Warentest aufmerksam.
So funktioniert es
Arbeitnehmer sollten sich bei ihrem Chef oder ihrer Chefin oder dem Betriebsrat nach Vermögenswirksamen Leistungen erkundigen. Das Geld fließt dann in einen bestehenden oder neu abgeschlossenen Vertrag. Der Arbeitnehmer zahlt in der Regel sechs Jahre ein, dann ruht der Vertrag - bei einem Bausparvertrag dauert die Einzahlphase sieben Jahre. Danach können Beschäftigte über das Geld verfügen.
Wer auf Einzahlungen nicht verzichten will, kann bereits nach sechs Jahren einen neuen VL-Vertrag abschließen. Je nach Risikoneigung und Zielen gibt es hier verschiedene Varianten: so kann man das Geld in einen Fonds- oder Banksparplan oder in einem Bausparvertrag anlegen.
Risiko und Rendite
Die besten Renditechancen bieten nach Angaben der Stiftung Warentest Fondssparpläne. Die Experten empfehlen: ETFs auf Basis weltweiter Aktienindizes. ETF steht für Exchange Traded Funds. Sie bilden die Wertentwicklung eines Börsenindex nach. Wem der Aktienmarkt mit seinem Auf und Ab zu unsicher ist, der kann alternativ die Vermögenswirksamen Leistungen in einen Banksparplan fließen lassen.
Wollen Beschäftigte eine Immobilie kaufen oder ein Haus bauen, kann ein Bausparvertrag sinnvoll sein. Auch wenn die Zinsen vergleichsweise niedrig sind, kann sich diese Variante nach Einschätzung der Experten lohnen, da Beschäftigte dabei meist auch von staatlichen Förderungen profitieren können. Das gilt übrigens auch, wenn Beschäftigte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Dann können sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten. (tmn)
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