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Airlines: Möglicher Streik bei Eurowings: Diese Rechte haben Passagiere

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Möglicher Streik bei Eurowings: Diese Rechte haben Passagiere

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    Eurowings und Germanwings könnten bereits im August bestreikt werden.
    Eurowings und Germanwings könnten bereits im August bestreikt werden. Foto: Oliver Berg, dpa

    Die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo lässt ihre Mitglieder ab Dienstag in einer Urabstimmung über einen Streik bei den Lufthansa-Töchtern Eurowings und Germanwings entscheiden. Es könnte also noch in den Sommerferien zum Arbeitskampf kommen. Was Passagiere wissen müssen.

    Welche Flughäfen sind in Deutschland betroffen?

    Eurowings und Germanwings fliegen in Deutschland von achtzehn Flughäfen, darunter Düsseldorf, München, Nürnberg und Stuttgart.

    Welche Rechte haben betroffene Fluggäste?

    Fällt ein Flug streikbedingt aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft Reisenden nach Einschätzung des Reiserechtlers Paul Degott eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten - zum Beispiel durch eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Das gilt auch, wenn der Fluggast nicht befördert wird, weil er die Maschine wegen der nicht besetzten Sicherheitskontrolle nicht erreichen kann.

    In vielen Fällen buchen die Fluggesellschaften Kunden automatisch auf einen späteren Flug um. Andernfalls sollten Betroffene der Airline dafür am besten schriftlich per Mail eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Zwei bis drei Stunden hält Degott als Frist für angemessen. Kommt die Fluggesellschaft dem nicht nach, kann sich der Flugreisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten hinterher der Airline in Rechnung stellen.

    Bei vergangenen Streiks konnten Kunden der Lufthansa Flüge kostenlos auf der Website des Konzerns umbuchen.

    Gibt es eine Entschädigung bei Flugausfall?

    Wird der Flug definitiv annulliert oder ist mehr als fünf Stunden verspätet, können Reisende auch ihr Ticket zurückgeben und erhalten das Geld zurück. Eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung steht Reisenden in so einem Fall nicht zu. Denn bei einem Streik handelt es sich laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um höhere Gewalt.

    Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?

    Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um alternative Beförderung kümmern. Ab mehr als vierstündiger Verspätung am Ankunftsort können Urlauber den Reisepreis laut Degott nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich, kann der Gast die Reise auch stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück. (AZ, dpa)

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