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Steindorf: Corona: Bürgermeister Wecker bleibt zur Sicherheit zu Hause

Steindorf

Corona: Bürgermeister Wecker bleibt zur Sicherheit zu Hause

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    Steindorfs Bürgermeister Paul Wecker hatte Kontakt zu seinem Kollegen Roland Eichmann, der sich mit Corona infiziert hatte.
    Steindorfs Bürgermeister Paul Wecker hatte Kontakt zu seinem Kollegen Roland Eichmann, der sich mit Corona infiziert hatte. Foto: Wecker (Archiv)

    Heuer kommt vieles anders als man denkt - auch in Steindorf. Die Gemeinderäte staunten nicht schlecht, als sie auf der jüngsten Sitzung nicht Bürgermeister Paul Wecker begrüßte. Kurzfristig hatte der Dritte Bürgermeister Georg Egenhofer die Sitzungsleitung übernommen. Sehr kurzfristig, denn Wecker war nur eine Stunde vor der Sitzung von seinem Friedberger Kollegen Roland Eichmann über dessen Infektion informiert worden.

    Wecker wollte nichts riskieren und blieb als Vorsichtsmaßnahme zu Hause. Nur einen Tag später ordnete das Gesundheitsamt auch offiziell die häusliche Quarantäne bis zum 27. Dezember an. Die Geschäfte der Gemeinde führt Wecker nun vom Homeoffice aus. Sein "Arm nach draußen", wie er sagt, ist sein Stellvertreter Michael Reichlmayr. Wecker weiter: "Da bisher keinerlei Symptome aufgetreten sind, habe ich mich nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt bisher nicht testen lassen, da zum einen Termine dazu knapp sind und dies die Quarantäne auch nicht verkürzt." Er habe jetzt Zeit, den Schreibtisch mal wieder gründlich aufzuräumen.

    Steindorfer Gemeinderat berät über Bebauungsplan

    Beraten wurde in der Sitzung über den Bebauungsplan Steindorf Ost, in dessen Bereich südlich der Vorstattstraße als erstes Projekt das neue Feuerwehrhaus gebaut werden soll. Gleich südlich nebenan ist ein neues Gemeindezentrum vorgesehen. Westlich dieser beiden Anwesen sollen Wohngebäude entstehen. Im Wesentlichen sollen es Einfamilienhäuser werden. Ein größeres Haus mit circa sechs Wohnungen könnte auch als Betreutes Wohnen genutzt werden. Die Räte fassten nun den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Das heißt, ab Januar können sich die Behörden zu dem Bebauungsplan äußern. Ab etwa März ist dann die Öffentlichkeit aufgerufen, dazu Stellung zu nehmen.

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