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Pipinsried: Spiel wird nicht wiederholt

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Pipinsried: Spiel wird nicht wiederholt

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    Pipinsried: Spiel wird nicht wiederholt
    Pipinsried: Spiel wird nicht wiederholt

    Das Sportgericht und dessen Vorsitzender Heinz Ferber entschieden sich am Dienstagnachmittag gegen Höß. "Der Einspruch wird kostenpflichtig zurückgewiesen", sagt Ferber. Folge: Das Fußball-Landesligaspiel zwischen dem FC Unterföhring und Pipisried wird nicht wiederholt - vorerst.

    Höß will nun vor das Verbandssportgericht ziehen

    Denn Höß wäre nicht Höß, wenn er nun klein beigeben würde. Der 69-Jährige will das Urteil des Gerichts nicht anerkennen, in Berufung gehen und den Fall nun vom Verbandssportgericht behandeln lassen.

    Ursache des gerichtlichen Nachspiels ist die 1:5-Niederlage der Pipinsrieder im letzten Spiel vor der Winterpause Ende November. Weil die Unterföhringer den FCP nicht rechtzeitig informiert hatten, dass sie das Spiel auf Kunstrasen austragen werden, wollte Höß mit seinen Fußballern nicht antreten. "Ich wollte eigentlich zusammenpacken und wieder abreisen", sagt Höß. Alle Hebel setzte er nach am Spielfeldrand in Bewegung und telefonierte mit diversen Verbandsfunktionären.

    Unter anderem mit Landesligaspielleiter Johann Wagner aus Zusamaltheim. Dieser habe ihm gesagt, er müsse antreten, sonst seien die Punkte weg. Höß glaubte ihm und der FC Pipinsried spielte auf den Plastikhalmen - allerdings unter Protest. Auf dem Spielberichtsbogen ließ Höß dies festhalten.

    Telefonischer Ratschlag stellte sich als falsch heraus

    Im Nachhinein stellte sich der telefonische Ratschlag Wagners an Höß als falsch heraus. Die Unterföhringer hatten weder die Pipinsried rechtzeitig informiert, noch hatten sie auf der Landesligatagung schriftlich erklärt, dass sie Punktspiele auf Kunstrasen austragen wollen. Dies hätten sie allerdings nach Paragraf 25 Absatz 2 der Spielordnung tun müssen.

    Soweit schien der Einspruch Pipinsrieds auf einem guten Weg zu sein. Problem nur: Weil die Pipinsrieder spielten, blieb Paragraf 25 Absatz 2 außen vor.

    Darauf haben sich der Vorsitzende Ferber und seine Mitglieder im Gremium berufen. "Ein Spiel kann nur neu angesetzt werden, wenn es ausfällt", so Ferber.

    Er und seine Kollegen beriefen sich zudem auf ein Urteil des Verbandssportgerichts aus dem Jahr 2009, wonach sich ein Verein nicht auf Unrichtigkeit einer Auskunft berufen könne. Höß wäre zumutbar gewesen, dass er über die Spielordnung Bescheid gewusst hätte, so Ferber. Der Vorsitzende geht jedoch davon aus, dass in diesem Fall noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.

    Wie wahr. Höß kündigt an, dass er das Urteil des Bayernliga-Sportgerichts nicht akzeptieren werde. "Ich gehe vors Verbandssportgericht", sagt er.

    Wenn ein Verbandsfunktionär einen Fehler gemacht habe, müsse zugunsten des Vereins entschieden werden, meint Höß.

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