Die Rätinnen und Räte im Rieder Bauauschusses stimmten in der aktuellen Sitzung der Fortschreibung des Regionalplans „Nutzung der Windenergie“ der Region Augsburg zu. In diesem Regionalplan sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt. Es werden nur Gebiete mit einer Mindestgröße von zehn Hektar ausgewiesen. Ziel des Regionalplans ist es, durch die Festlegungen der größeren Flächen eine dezentrale Konzentration von Windkraftanlagen zu erreichen, sodass Windkraftanlagen möglichst in Form von Windfarmen beziehungsweise Windparkanordnungen errichtet werden sollen.
Im Gemeindegebiet der Kommune Ried wurde im Regionalplan keine Vorrangflächen eingetragen. Daher sind die Belange der Gemeinde Ried nicht betroffen und somit werden vonseiten der Gemeinde dazu keine Anregungen eingebracht. (hch)
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