In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Ried wurden für diverse Wohngebiete in der Gemeinde Tempo-30-Zonen erlassen. Die Einrichtung ist aber nur für weniger befahrene Straßen zulässig. Eine Tempo-30-Zone darf sich nämlich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, sowie auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Daher ist die Umsetzung nur in bestimmten Bereichen möglich. Folgende Straßen gehören dazu.
Ried