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Ried: Bebauungsplan in Hörmannsberg: Kritiker befürchten Unfrieden

Ried

Bebauungsplan in Hörmannsberg: Kritiker befürchten Unfrieden

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    Die Gemeinde Ried möchte gerne den Bebauungsplan für das Baugebiet an der Herioltstraße vorantreiben. Doch Kritiker fürchten Ärger mit der Landwirtschaft.
    Die Gemeinde Ried möchte gerne den Bebauungsplan für das Baugebiet an der Herioltstraße vorantreiben. Doch Kritiker fürchten Ärger mit der Landwirtschaft. Foto: Wolfgang Holzhauser (Symbolbild)

    Eigentlich ist der Bebauungsplan für das Neubaugebiet an der Herioltstraße in Ried vom Gemeinderat im Juli bereits gebilligt worden. Doch bis er endgültig umgesetzt ist, können Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange noch ihre Stellungnahmen abgeben. Diese liegen nun vor und führten zu regen Diskussionen. Das Baugebiet liegt östlich der Kissinger Straße in Hörmannsberg. 

    Ein landwirtschaftlicher Familienbetrieb aus Hörmannsberg monierte, dass er aufgrund diverser Baumaßnahmen in den letzten Jahren bereits massive Einbußen in seiner Tierhaltung gehabt habe, um die Geruchsimmissionen zu reduzieren. Außerdem sollte die Gemeinde bedenken, inwieweit eine Ausweisung eines Baugebietes in einem stark geruchsbelasteten Gebiet als rechts- oder mindestens sittenwidrig einzustufen sei. "Ein möglicher Neubürger, der unter hohem finanziellem Aufwand im besagten Baugebiet einen Bauplatz erwirbt, bemerkt die Geruchsbelastung vielleicht erst nach dem Einzug in den Neubau", heißt es in dem Schreiben an die Gemeinde. Ein nachträglicher Verkauf könnte Wertverlust und somit Schadensersatzforderungen an die Gemeinde nach sich ziehen.

    Explizit äußerte sich der Landwirt: Es werde hier kein gesundes Wohnen geben, die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe werde eingeschränkt, durch Beschwerden werde Unfrieden unter den Bürgern gesät und die Verbesserung der Immissionslage und damit der Entwicklung des Ortskerns werde verhindert. 

    Die Rätinnen und Räte nahmen zur Kenntnis, dass der landwirtschaftliche Betrieb in den letzten Jahren eingeschränkt wurde, doch führe die vorliegende Planung nicht zu weiteren Einschränkungen. Nach dem von der Gemeinde eingeholten Immissionsgutachten vom 20. Dezember 2019 werden in dem Wohngebiet Werte bis zu 15 Prozent erreicht. Dies sei zulässig.

    Und auch die Gemeinde erachtete diese Werte als zumutbar. Das Interesse des Landwirtes, sich einmal vergrößern zu wollen, sei bei der Entscheidung nicht von Belang. Denn nur eine konkret ins Auge gefasste Erweiterung würde rechtlich berücksichtigt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, an den Plänen festzuhalten.

    Bürger sagt: "Da wird meiner Meinung nach mit zweierlei Maß gemessen"

    Ein anderer Bürger beschwerte sich, dass das Immissionsgutachten von 2019 veraltet sei und zwei Ställe nicht einberechnet worden seien. Bereits ohne die Einberechnung der zwei Ställe werde die Immissionsrichtlinie überschritten. "Für mich stellt sich die Frage, wie ein Baugebiet trotz überhöhter Werte geplant werden kann", steht im Schreiben. "Im Gegenzug hat ein landwirtschaftlicher Betrieb bei Betriebsentwicklungen mit massiven Problemen zu kämpfen. Da wird meiner Meinung nach mit zweierlei Maß gemessen." 

    Gerald Modlinger von der Bürgergemeinschaft wollte wissen, ob die Sachlage des Schreibens wahr sei. "Alle Ställe wurden berücksichtigt", sagte Bürgermeister Erwin Gerstlacher. "Diese Aussage ist falsch und nicht fundiert." Der Gemeinderat nahm die Ausführungen einstimmig zur Kenntnis und hält an den Bauflächen fest. 

    Landratsamt hält hier Wohnnutzung nicht für sinnvoll

    Der Bereich Immissionsschutz vom Landratsamt hält die Ausweitung der Wohnnutzung in einem Bereich mit so hohen Geruchsimmissionen durch die größte Tierhaltung im Umfeld von Hörmannsberg für nicht sinnvoll. Die Gemeinde allerdings ist der Meinung, dass die weiteren Flächen in Hörmannsberg keine höheren Geruchsbelastungen ergeben. Nach der Rechtsprechung müssten Eigentümer von Wohngebäuden im Randgebiet zum Außenbereich mit der Ansiedlung landwirtschaftlicher Betriebe rechnen. Damit sei ihr Schutzanspruch gemindert. "Bei Werten unter 15 Prozent Immission kann nicht von ungesunden Wohnverhältnissen gesprochen werden", so die Begründung der Verwaltung. Außerdem würden im bestehenden benachbarten Wohngebiet die gleichen Werte erreicht. 

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