Einstimmig nahmen die Rieder Gemeinderätinnen und -räte die Ergebnisse der Vorbereitungs- und Vertiefungsplanung zur Dorferneuerung Baindlkirch zur Kenntnis. In puncto Dorferneuerung Baindlkirch ist die Teilnehmergemeinschaft Baindlkirch II als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Ihr gehören alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet an.
Ried
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden