Zwei Doppelhäuser möchte ein Bauherr auf zwei noch freien Grundstücken an der Hermann-Köhl-Straße in Mering errichten. Für den Bereich gilt der Bebauungsplan 27 "beim neuen Friedhof". Weil das Vorhaben vorgegebene Baugrenzen überschreitet und außerdem eine Tiefgarage erhalten soll, hält der
Mering