Seit vielen Jahren besteht in Mering die Terrassenüberdachung an einem Wohnhaus in der Jahnstraße. Das Landratsamt stellte bei einer Überprüfung fest, dass diese Überdachung nicht genehmigt ist. Deshalb mussten die Mitglieder des Bauausschusses über den nachträglich eingereichten Bauantrag entscheiden. Gegen das Bauwerk selbst spreche eigentlich nichts, so Sebastian Seyßler von der Bauabteilung der Kommune. Doch hält der Antragsteller, nach Auffassung des Landratsamtes, nicht den erforderlichen Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze ein.
Mering