Mitte Juli hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es nicht mehr möglich ist, Baugebiete im Außenbereich im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Das hat bereits in Friedberg für Herausforderungen bei Baugebieten in Rederzhausen und Stätzling geführt. Auch für die Merchinger hatte dies in zwei Fällen Auswirkungen.
Merching