Als Kommune ist Merching verpflichtet, Obdachlose vorübergehend unterzubringen. Zuständig war die Gemeinde immer schon dafür, man habe dies, wenn nötig, aber immer kurzfristig lösen können, informierte Bürgermeister Helmut Luichtl. Nun hatte die Gemeinde die Möglichkeit, dafür ein Haus anzumieten, wofür sich auch der Rat aussprach.
Merching