Schon seit einigen Jahren hat der Markt Mering angefangen, bestehende Wohngebiete nachträglich mit Bebauungsplänen zu regeln - damit sich die Nachverdichtung für die Kommune und für die betroffenen Viertel in verträglichen Grenzen hält. Jüngst ging es im Gemeinderat beispielsweise um das Gebiet südlich der Baywa. Für einige große freie Grundstücke hatte es schon Ideen für massive Wohnblöcke gegeben. Der Bebauungsplan in seinem jetzigen Entwurf regelt mit mehreren Baufenstern, dass hier kleinteiliger gebaut werden muss. Denn in dem Gebiet gibt es bisher nicht mehr als drei Wohneinheiten in einem Gebäude.
Solche Bebauungspläne sind viel Aufwand. Doch man muss sich nur die Gebiete anschauen, in denen Mering das versäumt hat. Ein solches Beispiel ist die Hermann-Löns-Straße mit ihren vielen Wohnblöcken, hohem Parkdruck und einer überlasteten Straße.
Ein nachträglicher Bebauungsplan darf allerdings bestehendes Baurecht nicht zu stark und nur mit städtebaulicher Begründung einschränken. Es ist ein Spagat darin, Entwicklungsmöglichkeiten offenzulassen, aber bauliche Missstände zu verhindern. Und anders als bei der Planung eines Neubaugebiets gibt es bereits Anwohner und Eigentümer, die ein starkes Interesse daran haben, was sie künftig mit ihrem Grundstück machen dürfen - und was nicht.
Gerade bei früheren Bebauungsplanverfahren in Mering gingen Eigentümer auch schon mal vor Gericht. Mittlerweile hat die Marktgemeinde an Erfahrung gewonnen. Die Tendenz geht dazu, nur die notwendigsten Vorgaben zu treffen, um den Gebietscharakter zu erhalten. Bewährt hat es sich außerdem, auf die Rückmeldungen der Anwohner einzugehen. Das hat schon bei einigen Gebieten dazu beigetragen, für die Mehrheit verträgliche Lösungen zu finden. Die Entwicklung bestehender Wohngebiete zu steuern, bedeutet zwar erst einmal Arbeit und Ärger, aber es lohnt sich.
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