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Kommentar: Glühwein ist ein bierernstes Thema

Kommentar

Glühwein ist ein bierernstes Thema

Bianca Dimarsico
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    Die Brauerei Kunzmann klagte gegen das Brauhaus Hartmannsdorf. Letzteres bewirbt sein Getränk "Glühbo" als Glühwein. Doch die Voraussetzungen für das Traditionsgetränk sind nicht erfüllt.
    Die Brauerei Kunzmann klagte gegen das Brauhaus Hartmannsdorf. Letzteres bewirbt sein Getränk "Glühbo" als Glühwein. Doch die Voraussetzungen für das Traditionsgetränk sind nicht erfüllt. Foto: Christoph Schmidt, dpa (Symbolbild)

    Es ist die weihnachtliche Dreifaltigkeit in flüssiger Form: Wein, Gewürz und Süßungsmittel vereinen sich zu Glühwein. Was Volksfesten das Bier ist, ist dem Christkindlmarkt das Heißgetränk. Das Brauhaus Hartmannsdorf wagte ein Experiment und fügte dem Trank Bockbierwürze hinzu. "Der einzige gebraute Jürgen Kunzmann, Geschäftsführer der Dasinger Weinkellerei Kunzmann, zeigte die Brauerei an. Das neuartige Gebräu sei nicht nur kein Glühwein, es verwässere den Begriff und das Getränk regelrecht. Das Landgericht München verbietet dem Beklagten nun, seinen "Glühbo" als Glühwein zu betiteln. Zu Recht.

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