Hinter einem vermeintlich trockenen Punkt im Kissinger Bauausschuss versteckte sich ein kniffeliger Fall. „Errichtung einer Terrassenüberdachung“, hieß es in den Unterlagen. Anstatt eines Neubaus befassten sich die Rätinnen und Räte jedoch mit einer Terrasse, die bereits 2001 überdacht worden war – und deutlich gegen die Abstandsflächen verstößt. Mehr als 20 Jahre später will das ein neuer Nachbar nicht hinnehmen. Bestandsschutz oder den nicht genehmigten Bau ablehnen: Für die Rätinnen und Räte wurde rasch klar, dass eine richtungsweisende Entscheidung anstand. Wie entschied der
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