Die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer bleiben in Kissing für das Jahr 2025 unverändert. Das heißt, sowohl die Grundsteuer A, als auch B bleiben bei 400 Prozent, die Gewerbesteuer bei 380 Prozent. Allerdings dürften sich die Zahlen für das Jahr 2026 ändern. Mit diesem Entschluss folgten die Mitglieder des Kissinger Gemeinderates in der aktuellen Sitzung den Vorschlägen des Hauptausschusses.
Es fehlen noch Daten vom Finanzamt
Die Veränderung geht auf die Neuregelung der Grundsteuerfestsetzung zurück, die das Bundesverfassungsgericht 2018 angeordnet hat. Die Reform führt ein neues Flächenmodell ein, das die bisherige Bewertung nach dem Wert des Grundstücks und der Bebauung ablöst. Dabei spielt die Lage eines Grundstücks künftig keine Rolle mehr. Ein zentrales Grundstück mit hohem Bodenwert wird nun genauso behandelt wie ein gleich großes Grundstück in einer weniger attraktiven Lage.
Die Kissinger Verwaltung musste die Hebesätze ohne vollständige Datengrundlage des Finanzamts beschließen, denn diese sind noch nicht alle vom Finanzamt überspielt worden. So hat die Gemeinde insgesamt rund 5600 veranlagte Objekte in der gesamten Grundsteuer. Aktuell liegen für rund 5100 der Steuerobjekte die Messbetragsdaten des Finanzamts vor. Dies entspricht eine Eingangsquote von über 90 Prozent.
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