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Friedberg: Neue Grundsteuer kommt: Stadt Friedberg verschickt 13.000 Bescheide

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Neue Grundsteuer kommt: Stadt Friedberg verschickt 13.000 Bescheide

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    Die Stadt Friedberg nimmt keine Veränderungen am Hebesatz für die neue Grundsteuer vor.
    Die Stadt Friedberg nimmt keine Veränderungen am Hebesatz für die neue Grundsteuer vor. Foto: picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Die bundesweite Grundsteuerreform tritt in Bayern ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und bringt auch in Friedberg einige Veränderungen mit sich. Bei vielen Eigentümerinnen und Eigentümern herrscht jedoch bezüglich neuer Hebesätze, angepasster Messbeträge und Modalitäten bei der Steuererklärung nach wie vor Unklarheit und das, obwohl das Inkrafttreten der neuen Regularien quasi vor der Türe steht. Um für lückenlose Aufklärung zu sorgen, informiert die Stadt Friedberg nun ausführlich darüber, wer in Zukunft wie viel zahlen muss, warum sich der Betrag verändert und welche Zuständigkeiten der Stadt zufallen.

    Was steckt eigentlich hinter der Grundsteuer? Im Endeffekt tangiert die Grundsteuer nur den Teil der Bevölkerung, der einen Grundbesitz sein Eigen nennen kann. Dazu gehört das Grundstück, einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Diese Steuer kommt ausschließlich den Kommunen und Städten zugute und stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen dar. Damit können Infrastruktur, Kitas, Schulen oder Schwimmbäder finanziert werden.

    Wie wird die neue Grundsteuer berechnet? Die Steuer bemisst sich aus zwei Faktoren: Dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz. Den Messbetrag legt das Finanzamt im Messbescheid fest, die Einstufung des Hebesatzes obliegt der Stadt oder Gemeinde. Am Ende wird beides multipliziert und daraus ergibt sich der Steuersatz. Im Fall Friedberg wurde am Hebesatz nichts verändert, dieser liegt wie schon die letzten 20 Jahre bei 360 Prozent. Grund dafür ist laut Bürgermeister Roland Eichmann die Tatsache, dass sich die neu berechneten Steuereinnahmen auf fast dem gleichen Niveau wie zuvor bewegen und es nicht das Ziel ist, auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger die Einnahmen der Stadt zu erhöhen.

    Wieso zahlt in Zukunft der eine mehr und der andere weniger? Da die Stadt Friedberg den Hebesatz nicht korrigiert hat, trägt das Finanzamt die Verantwortung für die veränderten Kosten. Dieses hat den Messbetrag anhand der in der Grundsteuererklärung angegebenen Daten neu kalibriert. Deshalb empfiehlt Finanzreferent Reinhold Dendorfer bei Fragen oder Zweifel nach dem Zustandekommen des neuen Messbetrages für ein Grundstück direkt das Finanzamt zu kontaktieren. Eine Auskunft seitens der Stadt sei hier nicht möglich, so Dendorfer. Das bayerische Modell fußt dabei, anders als in vielen anderen Bundesländern, auf der reinen Größe der Grundstücks- oder Gebäudeflächen und lässt den Wert der Flächen komplett außen vor.

    Neuer Bescheid, trotz Verkauf des Objekts? Wenn der Grund oder das Gebäude inzwischen verkauft wurde und trotzdem ein neuer Steuerbescheid für 2025 kommt, liegt das am Bewertungsstichtag, dem 1. Januar 2022. Die neue Bewertung erfolgt auf den Eigentumsverhältnissen zu diesem Stichtag. Wenn nach diesem Stichtag ein Eigentumswechsel stattgefunden und das Finanzamt diesen noch nicht umgesetzt hat, kann es vorkommen, dass die ehemaligen Eigentümer fälschlicherweise den Bescheid für 2025 erhalten. In diesen Fällen empfiehlt die Stadt, sich ebenfalls an das Finanzamt zu wenden.

    Die rund 13.000 neue Bescheide für Friedberg werden am 18. Dezember erstmals per E-Post verschickt. Für Informationen bei fehlerhaften Daten, Adressen, Namen oder Bankverbindungen verweist die Stadt auf eine extra eingerichtete Website.

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