Die Klage von Anwohnern der Friedberger Schützenstraße gegen den Schlossspielplatz ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht Augsburg sieht die Anlage im Rahmen dessen, was in einem allgemeinen oder reinen Wohngebiet zulässig ist. Der Versuch, zu einer gütlichen Einigung, war zuvor am Nein der Stadt gescheitert.
Friedberg