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Friedberg: Klage gegen Schlossspielplatz abgewiesen: Richterin bedauert Nein zum Vergleich

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Klage gegen Schlossspielplatz abgewiesen: Richterin bedauert Nein zum Vergleich

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    Der Spielplatz im Friedberger Schlosspark ist ein Besuchermagnet.  Dennoch überschreitet er von Größe und Ausstattung her nicht das übliche Maß, so das Verwaltungsgericht Augsburg.
    Der Spielplatz im Friedberger Schlosspark ist ein Besuchermagnet. Dennoch überschreitet er von Größe und Ausstattung her nicht das übliche Maß, so das Verwaltungsgericht Augsburg. Foto: Michael Postl (Archivbild)

    Die Klage von Anwohnern der Friedberger Schützenstraße gegen den Schlossspielplatz ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht Augsburg sieht die Anlage im Rahmen dessen, was in einem allgemeinen oder reinen Wohngebiet zulässig ist. Der Versuch, zu einer gütlichen Einigung, war zuvor am Nein der Stadt gescheitert. 

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