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Friedberg: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Friedberger Immobilienfirma

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Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Friedberger Immobilienfirma

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    Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen eine Immobilienfirma endete mit einem Vergleich.
    Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen eine Immobilienfirma endete mit einem Vergleich. Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild)

    Eine Immobilienfirma aus Friedberg inseriert in einer Zeitung. Eine Wohnungsanzeige wie diese hat die Firma schon öfter aufgegeben – ohne Probleme. Doch bei dieser Annonce hat der Immobilienmakler vorgeschriebene Angaben vergessen. Das wirft die Deutsche Umwelthilfe der Maklerfirma vor. Der Verein hatte geklagt und 7500 Euro Strafe gefordert. Er kontert vor Gericht, es handle sich bei der Angabe nur um eine Marginalie.

    Nun musste sich das Friedberger Unternehmen vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Verhandelt wurde wegen wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafenanspruchs in der Kammer für Handelssachen. In dem Prozess ging es aber um mehr: Der Beklagte äußerte Unverständnis über den deutschen Bürokratie-Dschungel und über Gesetze und Verordnungen, die in der Praxis kaum umsetzbar seien.

    Prozess wegen Wohnungsanzeige am Landgericht Augsburg

    Konkret drehte sich der Streitpunkt um ein Inserat, das vergangenes Jahr veröffentlicht worden war. In der Anzeige hatte die Immobilienfirma vergessen anzugeben, dass die Wohnung eine Ölheizung hat. Diese Angabe sei erforderlich gewesen, da ein Energieausweis vorgelegen habe, so der Vorwurf von Klägerseite.

    Die Gesetzeslage hierzu kurz erklärt: Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss beispielsweise der Verkäufer oder in diesem Fall der Immobilienmakler bestimmte Angaben in einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufführen, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorliegt. So sieht der Paragraf 87 des GEG vor, dass unter anderem der Energiebedarf und -verbrauch, der wesentliche Energieträger für die Heizung des Gebäudes und das Baujahr angegeben werden müssen. 

    Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Immobilienfirma aus Friedberg

    In den betreffenden Anzeigen seien diese Angaben nicht korrekt aufgeführt worden, wirft die Deutsche Umwelthilfe der Immobilienfirma vor. Als Nachweis hatte der Rechtsanwalt der Klägerseite, Roland Demleitner, Screenshots von unterschiedlichen Werbungen eingereicht. Diese dokumentierten, dass es einen Energieausweis gebe. Ein Verweis auf die Internetseite, auf der die Angaben aufgeführt werden, reiche nicht aus.

    Richter Roland Christiani warf eine Frage in den Raum: "Wohin soll die Reise gehen?" Er wollte von beiden Seiten wissen, was sie sich vom Gericht erhoffen. Rechtsanwalt Demleitner erklärte, der Kläger sei dafür bekannt, nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Auch die Beklagtenseite äußerte den Wunsch nach einem Vergleich. 

    Deutsche Umwelthilfe und Friedberger Makler einigen sich auf Vergleich

    Christiani richtete sich direkt an den Angeklagten und erklärte, die Rechtsprechung sei hier ziemlich stur. Er bewundere den Anwalt der Beklagtenseite, der alles gegeben habe. Doch wenn der Immobilienmakler seinen

    Beide Parteien einigten sich schließlich auf einen Vergleich. Der Beklagte muss an die Deutsche Umwelthilfe innerhalb von vier Wochen 5000 Euro zahlen. Außerdem hat der Friedberger Makler die Kosten des Rechtsstreits sowie des Vergleichs zu tragen.

    Richter zeigt Verständnis für Makler

    Rechtsanwalt Christoph Rick wünschte sich für den Beklagten eine Klarstellung für zukünftige Anzeigen. Rechtsanwalt Roland Demleitner erwiderte, das sei rechtlich schon festgeschrieben und finde sich im Gebäudeenergiegesetz wieder, lenkte dann aber ein. Die Deutsche Umwelthilfe sichere zu, keine Zahlung einer Vertragsstrafe oder Unterlassung in Anspruch zu nehmen, solange das Unternehmen in künftigen Anzeigen alle Pflichtangaben des Energieausweises ordnungsgemäß macht.

    "Ich verstehe Sie menschlich", richtete sich Richter Christiani gegen Prozessende an den Immobilienmakler. Dieser hatte in der Verhandlung mehrmals sein Unverständnis über zahlreiche Vorschriften geäußert, die aus seiner Sicht praktisch nicht umzusetzen seien. Die Abschlussworte Christianis an ihn: "Ich rate Ihnen, an dieser Welt nicht zu verzweifeln."

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