Bis 2027 sollte das Neubaugebiet am Lindenkreuz in Rederzhausen eigentlich bezugsfertig sein. Um angesichts des Wohnungsmangels in Friedberg schnell Baurecht zu schaffen, wollte die Stadt Friedberg dazu das beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs nutzen, bei dem auf einzelne Verfahrensschritte verzichtet werden kann. Doch jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht diesen Paragrafen für nicht anwendbar erklärt. Das hat Folgen - nicht nur in Rederzhausen.
Friedberg