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Friedberg
30.05.2024

Am Friedberger und Derchinger See ist Kiffen jetzt verboten

Am Friedberger See und am Derchinger See ist Kiffen von 1. April bis 30. September verboten.
Foto: Anna Faber

Der Friedberger Stadtrat schränkt im Zeitraum vom 1. April bis 30. September am Derchinger und Friedberger See den Cannabis-Konsum ein.

Der Friedberger Stadtrat verbietet das Kiffen an zwei beliebten Badeseen, dem Friedberger und dem Derchinger See. Das Kiff-Verbot soll in der wärmeren Jahreszeit gelten, wenn die Seen auch von vielen Kindern, Jugendlichen und Familien genutzt werden. Auch für Parks in Friedbergs gibt es wegen der Cannabis-Legalisierung nun neue Regeln.

Vor drei Jahren wurde die Grün- und Spielanlagensatzung zuletzt geändert. Jetzt stand die turnusmäßige Anpassung an, um sie zeitgemäß zu ergänzen. Unter anderem geht es um das Verhalten bei Unwetter, Plakatieren oder Verteilen von Infozetteln. 

Cannabis-Gesetz ist seit 1. April in Kraft

Mitten in die Phase einer Überarbeitung der Satzungsregelungen fielen die gesetzlichen Änderungen beim Thema Cannabis. "Das hat die Stadt Friedberg veranlasst, insbesondere zum Schutze der jüngeren Bürgerinnen und Bürger - über Cannabis hinaus -, allgemein den Genuss von berauschenden Mittel in städtischen Grün- und Spielanlagen zu untersagen", erklärt Frank Büschel, Pressesprecher der Stadt Friedberg. Ein Alkoholverbot bestand dort bereits. 

Seit dem 1. April ist das umstrittene Cannabis-Gesetz in Kraft. Besitz und Anbau von Cannabis sind damit in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben legal; ebenso der Konsum. In unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren darf aber nicht gekifft werden; zudem nicht in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. In Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in deren Sichtweite ist der Konsum von Cannabis ebenfalls verboten. 

Cannabis-Konsum an Friedberger Afraseen erlaubt

Durch die Änderung der Grün- und Spielanlagensatzung wird das Konsumverbot von Cannabis auch in die Hausordnungen des Friedberger und Derchinger Sees aufgenommen - zeitlich beschränkt vom 1. April bis 30. September. Somit sind zur Badesaison Kinder, Jugendliche und Familien geschützt. "Die beiden Afraseen sind davon nicht betroffen, da dort die Badeinfrastruktur fehlt und mehr Freiräume bestehen", erklärt Büschel auf Anfrage unserer Redaktion. Berauschende Mittel oder Alkoholgenuss sind zudem im Stadtpark Friedberg, im Hafnergarten und im Schlosspark sowie auf sämtlichen Spielplätzen und Spielanlagen untersagt. Diese Änderungen wurden einstimmig vom Stadtrat beschlossen.

Eine längere Diskussion entbrannte darüber, ob bei Neufassungen und Änderungen von städtischen Satzungen eine Klarstellung aufgenommen wird, dass sämtliche Personenbezeichnungen sich auf alle Geschlechter beziehen. Mit einer Mehrheit von 15 zu zwölf Stimmen wurde diese Änderung aufgenommen. 

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30.05.2024

Wer verbietet muss auch kontrollieren, na das wird teuer, aber auch lustig. Hi, Hi, Hi

30.05.2024

Hm, teuer wird es für den Täter. Lustig ist eher die Tüte die man sich doch besser daheim dreht.
Autofahren kann und will man dann doch eh nimmer.