Die Dasinger Weinkellerei Kunzmann klagte gegen das Brauhaus Hartmannsdorf. Diese bewarb laut Kunzmann Glühwein, der gar keiner ist. Nun steht das Urteil fest.
Die Weinkellerei Kunzmann klagte gegen das Brauhaus Hartmannsdorf. Diese werben mit einem gebrauten Glühwein. Das Landgericht München I entschied, ob das zulässig ist. Foto: Jonas Walzberg, dpa (Symbolbild)
Weihnachten, das ist die Zeit von Lebkuchen, Geschenken und Christkindlmärkten. Was unweigerlich damit verbunden ist, ist der Glühwein. Ob rot oder weiß, darauf freuen sich die Menschen. Aber: Wo