Eine 13-Jährige beschuldigt einen 21-jährigen Angeklagten, von ihm bei einer Party an einem Bauwagen im südlichen Landkreis Aichach-Friedberg sexuell missbraucht worden zu sein. Der Angeklagte bestreitet den Missbrauch, seine Annäherungen dem Mädchen gegenüber seien einvernehmlich gewesen. Am zweiten Verhandlungstag vor der Jugendkammer des Augsburger Landgerichts vernahm das Gericht Zeugen, die am besagten Abend im Februar 2022 mit vor Ort gewesen waren.
Der damalige, heute 19-jährige Freund der Schülerin, konnte sich im Zeugenstand vor allem noch daran erinnern, wie jemand an dem Abend im Bauwagen zu ihm gekommen sei und sagte, dass die mutmaßliche Geschädigte draußen sitze und weine. Die 13-Jährige habe ihm von dem mutmaßlichen Missbrauch erzählt, bei dem der Informatiker dem Mädchen unter die Kleidung gegriffen und ihr seine Finger in die Vagina gesteckt habe. Daraufhin habe man die Polizei gerufen und nach dem Beschuldigten gesucht. Der sei aber nicht mehr aufzufinden gewesen.
Der Zeuge, der sich an vieles, was die Vorsitzende Richterin Caroline Hillmann von ihm wissen wollte, nicht mehr erinnern konnte, wusste noch vage, dass die 13-Jährige ihm zuvor gesagt hatte, dass sie mit dem Angeklagten zum Zigaretten-Holen zum nahegelegenen Bahnhof gehen werde. Danach und am Folgetag, als man sich wieder am Bauwagen getroffen hatte, habe die Geschädigte einen geschockten Eindruck gemacht. An diesem Folgetag habe man der 13-Jährigen zum Trost Geschenke mitgebracht, Red Bull und Schokolade. Dass er sich an jenen Abend kaum noch erinnern könne, begründete er damit, dass er die Ereignisse verdrängt habe. Auf Nachfrage von Nebenklägervertreterin Mandana Mauss räumte er ein, sich selbst auch gewisse Vorwürfe über die Vorkommnisse zu machen.
13-Jährige missbraucht? Zeugen verständigen die Polizei
Nur noch lückenhaft waren auch die Erinnerungen eines heute 28-Jährigen, der an jenem Abend am Bauwagen zu Gast gewesen war. Als Ältester unter den eher jüngeren Besuchern, „Kindergarten-Daddy“, wie er sich selbst bei der Polizei beschrieben hatte, deswegen, weil Bekannte von ihm dort gewesen seien. Darunter die mutmaßliche Geschädigte und ihr damaliger Freund. Wie andere auch habe er nach 23 Uhr von dem draußen „heulenden und zitternden Mädchen“ erfahren, sei hinausgegangen und habe dort gehört, dass sie von „dem Kerl“ unter der Kleidung zwischen den Beinen angefasst worden sei. Den Angeklagten habe er selbst nicht gekannt. Daraufhin habe er „schwarzgesehen“ und die Polizei angerufen. Seitdem sei er nie wieder an dem Bauwagen gewesen, habe auch keinen Kontakt mehr zu der 13-Jährigen gehabt.
Ein 24-jähriger Student, der den Angeklagten seit rund 15 Jahren kenne, berichtete, wie er an jenem Freitagabend vom Angeklagten abgeholt worden und zunächst an einer Tankstelle und in einer Bar im Ort gewesen sei, um etwas zu trinken. Nach 22 Uhr sei man am Bauwagen eingetroffen. Er und ein dritter Begleiter seien nach einiger Zeit zu einem Bekannten im Ort gegangen, weil es für sie am Bauwagen aufgrund des sehr jungen Publikums „langweilig“ gewesen sei. Vom Kumpel, dem Angeklagten, hätte er den Eindruck gehabt, dass er sich am Bauwagen gut unterhalten habe. Als sie gegen Mitternacht zum Bauwagen zurückgekehrt seien, sei ihnen die merkwürdige, „tote“ Stimmung dort aufgefallen und sie hätten von Umstehenden gehört, was vorgefallen sein soll. Etwa fünf, sechs Personen seien noch da gewesen, darunter die Geschädigte. Ihren Kumpel, den Angeklagten, habe man nicht mehr angetroffen. Man habe ihn dann am Mobiltelefon erreicht, wo er „wirres Zeug“ geredet und einen panischen und alkoholisierten Eindruck gemacht habe. Nicht mehr erinnerlich war dem Zeugen, was konkret der Angeklagte gesagt habe.
Über den intimen Kontakt mit dem Mädchen habe er zweien seiner Kumpels, darunter dem 24-jährigen Zeugen, am Tag danach erzählt, als man sich wieder getroffen hatte. Der Angeklagte und die 13-Jährige hätten an jenem Abend Gefallen aneinander gefunden gehabt, habe der 21-Jährige beschrieben. Es habe keine Gewaltanwendung gegeben. Auf ihn, den Zeugen, habe die Geschädigte keinen bedrückten Eindruck gemacht, als am Tag danach im Bauwagen ein Geburtstag gefeiert wurde. Sie habe nicht gewirkt, als hätte man sie trösten müssen.
Auch ein heute 26-jähriger Zeuge, Student und damals dritter Begleiter des Angeklagten, konnte sich bei der mutmaßlichen Geschädigten an eher fröhliche Momente erinnern. So, als man sich vor Jahresfrist bei der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht in Aichach im Zeugensaal getroffen hatte, wo die Schülerin über die lustigen Zeiten im Bauwagen gesprochen habe. Mit dem Angeklagten habe er erst an den Tagen danach über die Vorfälle gesprochen. Dabei habe der Informatiker den ganzen Trubel nicht verstehen können, dieser habe nicht eingesehen, dass er etwas Falsches gemacht haben solle. Auch der Zeuge selbst ließ durchblicken, dass er Zweifel an den Vorwürfen gegen den Informatiker habe. Das Verfahren wird fortgesetzt.
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