"Ich werde sie umbringen", "Man muss einen Anschlag auf sie verüben", "Sie soll überfahren werden": Worthülsen aus jugendlichem Überschwang oder tatsächliche "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten"? Vor dieser Frage stand jetzt das Jugendschöffengericht des Augsburger Amtsgerichts.
Aichach-Friedberg