Kiffen an Badeseen: Das sind die Regeln im Landkreis
Ist Kiffen an Badeseen erlaubt? Die Regelungen im Landkreis Aichach-Friedberg fallen unterschiedlich aus – das gilt an den einzelnen Seen.
Kiffen erlaubt? Ja, aber nicht in Anwesenheit von Personen unter 18, tagsüber in Fußgängerzonen oder in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen oder Sportstätten. Seit 1. April gelten die Regelungen für den Konsum und Anbau von Cannabis und sorgen mancherorts für Verwirrungen. Die im Cannabisgesetz festgelegten Regeln gelten grundsätzlich auch an Badeseen im Landkreis. Manchmal gibt es jedoch Zusatzregelungen oder Verbote.
Am Friedberger See ist Cannabiskonsum in der Badesaison verboten
- Friedberger und Derchinger See: Die gesetzlichen Änderungen zum Konsum von Cannabis haben die Stadt Friedberg dazu veranlasst, allgemein den Genuss von berauschenden Mitteln in städtischen Grün- und Spielanlagen neu zu regeln. So ist an den beiden Badeseen in Friedberg und Derching nun der Konsum von Cannabis verboten. Alkohol ist dagegen laut Hausordnung erlaubt. Die Regelungen gelten jedoch nicht das ganze Jahr über: Durch eine zeitliche Beschränkung vom 1. April bis 30. September sollen in der warmen Saison Kinder, Jugendliche und Familien geschützt werden. Alkohol- und Marihuana-Verbot besteht in Friedberg in Schlosspark, Hafner- und Stadtgarten.
- Afraseen in Friedberg: Anders sieht es bei den beiden Afraseen aus. Da hier mehr Freiräume bestehen und die Seen keine klassische Badeinfrastruktur aufweisen, sind sie von dem generellen Verbot ausgenommen.
- Weitmann-See und Sander Seen: "Am Kissinger Weitmann-See und dem Sander See haben wir keine speziellen Regelungen", erklärt Elisabeth Burkhard, Geschäftsführerin des Erholungsgebietsvereins Augsburg. Ob sich daran in Zukunft noch mal etwas ändern wird, wisse sie bisher nicht genau. "Im Moment haben wir jedenfalls noch nichts in Erwägung gezogen." So gelten an den beiden Seen momentan die üblichen Bade- und Verhaltensregeln nach der Grünanlagensatzung. "Verboten ist offenes Feuer und Grillen. Für Alkohol und Rauchen haben wir ja auch keine Regelungen", gibt sie zu bedenken.
- Mandichosee: Am Mandichosee sind die Regeln ähnlich unkompliziert: "Wir haben keine speziellen Regelungen. Man darf das machen, was auch gesetzlich erlaubt ist", erklärt Rainer Fieber, Geschäftsleiter der Gemeinde Merching.
Mandlachsee in Pöttmes: Bürgermeister will Entwicklungen beobachten
- Mandlachsee in Pöttmes: Die Gemeinde Pöttmes ergreift am Mandlachsee zunächst ebenfalls keine Maßnahmen, Bürgermeister Mirko Ketz beobachtet aber, wie sich die Lage entwickelt. "Wir schauen uns an, wie verantwortungsvoll mit der Situation umgegangen wird", erklärt Ketz. "Solange alles im Rahmen bleibt, braucht es aus unserer Sicht keine Änderungen."
- Badesee Oberach: Am Badesee Oberach gibt es auch keine zusätzlichen Verbote zum Cannabiskonsum. "Wir hatten bisher noch keine Probleme mit feiernden Jugendlichen oder andere Vorkommnisse, deshalb gibt es am Badesee keine Einschränkungen", beschreibt der Rehlinger Bürgermeister, Christoph Aidelsburger, die Situation.
- Radersdorfer Baggersee in Kühbach: "Bei uns war es grundsätzlich schon im Gespräch, ein Cannabis-Verbot zu verhängen", sagt Sophia Harrer vom Ordnungsamt Kühbach. Da der Radersdorfer Baggersee mit Spielplatz auf der Liegewiese jedoch nur bis 23 Uhr geöffnet hat, haben Kinder und Jugendliche vollen Zugriff und halten sich meist den ganzen Tag dort auf, erklärt sie. "Damit haben sich weitere Regelungen dann erübrigt", meint Harrer und verweist auf das Cannabisgesetz, das einen Konsum in der Nähe von Minderjährigen oder Spielplätzen ohnehin verbiete.
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Ich wünsche den zuständigen Ordnungsämtern, oder wer auch immer zuständig ist, viel Spaß bei der Durchführung und beim Vollzug.:)