Nun also doch: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist beschlossen. Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen sollen bis Mitte März 2022 Nachweise über vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen müssen. Diese Spezial-Impfpflicht hat auch Folgen für die Einrichtungen im Wittelsbacher Land. Wie Heime und mobile Dienste damit umgehen und was sie fürchten.
Aichach-Friedberg