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Aichach-Friedberg: Drogenabhängiger steht nach Einbruchserie in Dasing, Augsburg und München vor Gericht

Aichach-Friedberg

Drogenabhängiger steht nach Einbruchserie in Dasing, Augsburg und München vor Gericht

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    Vor dem Augsburger Amtsgericht wurde eine Einbruchsserie in Augsburg, Dasing und München verhandelt.
    Vor dem Augsburger Amtsgericht wurde eine Einbruchsserie in Augsburg, Dasing und München verhandelt. Foto: Jakob Stadler (Symbolbild)

    Ein 32-jähriger Albaner soll in Augsburg, Dasing und München eingebrochen sein und dabei Uhren, Schmuck und persönliche Gegenstände gestohlen haben. Es liegt ein europäischer Haftbefehl des Amtsgerichts Augsburg vor. Staatsanwaltschaft und Verteidigung diskutieren zudem die Umstände der Tat: Wie planvoll waren die Einbrüche? War der Angeklagte klar bei Sinnen? Lag das Motiv in der Befriedigung einer Drogensucht oder in finanzieller Bereicherung?

    Der Angeklagte brach zusammen mit einer weiteren Person am Abend des 14. Aprils 2022 in ein Haus in Dasing ein. Die beiden Männer verschafften sich Zugang zu den Wohnräumen, indem sie die Terrassentür aufhebelten. Sie stahlen Uhren, ein Opernglas und Schmuck. Ein Polizeibeamter sagte aus, dass die Spuren an der Gebäuderückseite den Einsatz von Einbruchswerk erkennen ließen. Zudem konnte DNA-Abrieb festgestellt werden, der maßgeblich zur Identifikation des Täters beitrug.

    Prozess: Einbrecher haben es auf Schmuck und Uhren abgesehen

    Der 32-jährige Mann führte mit seinem Komplizen weitere Einbrüche in Augsburg und in München durch. Die Einbrecher ließen neben Schmuck und Uhren auch Handys, Kleidung und teures Parfum mitgehen. Eine durch den Einbruch geschädigte Münchnerin sagte als Zeugin aus, dass sie nach dem Vorfall nicht mehr in ihrem Haus hätte schlafen können. Der Albaner entschuldigte sich bei ihr und gestand die Diebstähle: „Ich möchte nicht abstreiten, dass ich es getan habe.“

    Der Polizeibeamte beschrieb vor Gericht die Ermittlungen, durch die die Täter überführt werden konnten. Wichtige Aufschlüsse lieferte ein Mercedes, der in einem Wald bei München am 18. April 2022 entdeckt wurde. Das Auto war in Frankreich gestohlen worden. Nachdem ein Mann unerkannt aus dem Fahrzeug geflüchtet war, wurden darin die bei den Einbrüchen gestohlenen Gegenstände gefunden. Darunter befand sich auch ein Navigationsgerät mit Heimatadresse in Dasing. Auch die Uhren, der Schmuck und das Opernglas lagen in dem gestohlenen Mercedes und konnten an die Dasinger Eigentümer zurückgegeben werden.

    Der Angeklagte war nach eigener Aussage war auf dem Weg von Frankreich zurück nach Albanien. In Frankreich hatte er einen Asylantrag gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Seinen Komplizen habe er ebenfalls in Frankreich kennengelernt. Wie dieser an den Mercedes gekommen sei, wisse er nicht. Nach den Einbrüchen sei er nach Albanien zurückgekehrt.

    Zwei Jahre später wurde der Verdächtigte bei der Grenzüberquerung nach Serbien festgenommen und verbrachte dort mehrere Monate in Auslieferungshaft. Die Haftbedingungen beschrieb der Angeklagte als problematisch. Er sei mit mit drei weiteren Gefangen in einer engen Zelle untergebracht worden. Im August wurde er schließlich nach Deutschlang überstellt.

    Einbrüche in München, Augsburg und Dasing: Angeklagter nahm schon mit 16 Jahren harte Drogen

    Da die Täterschaft des 32-Jährigen nicht angezweifelt wurde, gerieten strafmildernde und strafverschärfende Tatumstände in den Fokus zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Verteidiger Christian Geßler argumentierte, der damals 30-Jährige sei zum Tatzeitpunkt alkohol- und drogenabhängig gewesen. Mit 16 Jahren, gibt der Angeklagte selbst Auskunft, habe er zum ersten Mal Heroin konsumiert. Später sei er auf Kokain umgestiegen. Er berausche sich seitdem gelegentlich mit der Droge. Zudem habe er ein langjähriges Alkoholproblem und trinke regelmäßig. Sein Anwalt legte nahe, der Angeklagte habe deshalb nicht aus dem Motiv der Bereicherung gehandelt, sondern sei durch den Suchtdruck straftätig geworden. Er habe den Einbruch unter dem Einfluss von Drogen durchgeführt. In scharfem Kontrast dazu sprach der Staatsanwalt Andreas Breitschaft von einem gezielten, planvollen und gewaltsamen Einbruch. Dass der Angeklagte dies unter starker Drogenwirkung bewerkstelligt hätte, halte er für wenig plausibel.

    Richterin Marlies Dorn beschrieb die Aspekte, die eine Strafmilderung rechtfertigten: Der Angeklagte war geständig. Die meisten entwendeten Gegenstände konnten zurückgegeben werden. Suchtdruck könne als Motiv nicht ausgeschlossen werden. Andererseits bliebe ein erheblicher Schaden an den Fenstern und Türen. Auch die psychische Belastung der Geschädigten sei zu berücksichtigen. Es sei davon auszugehen, dass der Einbrecher seine Tat vorbereitet habe. Schließlich wird der Angeklagte zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Die Auslieferungshaft in Serbien von April bis August wird dabei angerechnet.

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