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Kissing: Urteil: Pächter müssen Paartalhalle in Kissing räumen

Kissing

Urteil: Pächter müssen Paartalhalle in Kissing räumen

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    Müssen die Betreiber bald die Gastronomie in der Paartalhalle Kissing aufgeben? Das Augsburger Landgericht hat entschieden, dass die Kündigung der Gemeinde rechtens ist.
    Müssen die Betreiber bald die Gastronomie in der Paartalhalle Kissing aufgeben? Das Augsburger Landgericht hat entschieden, dass die Kündigung der Gemeinde rechtens ist. Foto: Philipp Schröders

    Schon lange zieht sich der Rechtsstreit um den gastronomischen Bereich in der Kissinger Paartalhalle hin. Nun kommt Bewegung in die Sache.

    Richter Florian Griebel hat am Freitag am Landgericht Augsburg ein Urteil verkündet. Demnach ist die Kündigung der Gemeinde Kissing rechtens, die Pächter müssen die Paartalhalle räumen. Die Gastronomie-Betreiber können aber gegen das Urteil Berufung einlegen.

    Wie berichtet, haben sie bereits im Mai 2018 eine fristlose Kündigung erhalten. Die Gemeinde als Verpächter hatte die Zusammenarbeit mit Heiko Gärtner und Iris Koy überraschend nach nur fünf Monaten beendet. Dennoch führen sie den Betrieb im Bistro, das Kiss’n’Chill heißt, und Erlebachsaal seitdem weiter. In ihren Augen ist die Kündigung nicht zulässig. Eine Einigung kam nicht zustande. Mehrere Verhandlungstermine fanden vor dem Augsburger Landgericht statt. Beim vierten hat Richter Griebel nun ein Urteil verkündet.

    Wie er erklärte, hatte die Gemeinde ihre Kündigungen, eine zweite erfolgte im Juni dieses Jahres, mit drei Punkten begründet. Die Betreiber hätten die Pacht nur teilweise oder gar nicht gezahlt, sie hätten die vereinbarte Kaution nicht geleistet und es liege keine gültige Gaststättenkonzession vor. Im letzten Punkt gab der Richter der Gemeinde recht.

    Streit um Konzession der Betreiber in Kissing

    Der Hintergrund: Pächter der Halle ist das Unternehmen Genussboxx Limited aus Königsbrunn. Gärtner bezeichnet sich als Direktor der Firma, seine Lebensgefährtin Koy sei die Inhaberin. Die Gemeinde berief sich in der ersten Kündigung darauf, dass der Pächter laut Vertrag eine Gaststättenkonzession haben müsse. Über die verfüge die Genussboxx Limited aber nicht. Die Betreiber argumentierten, dass für Koy eine Konzession vorliege, und die sei ja die Inhaberin der Firma. Richter Griebel bestätigte nun die Sicht der Gemeinde. „Damit war die erste Kündigung bereits wirksam“, sagte er.

    In seiner Urteilsbegründung nahm er dennoch auch zu den nicht geleisteten Pachtzahlungen Stellung. Auch hier sah der Richter einen Kündigungsgrund. Gärtner habe die Pacht teilweise um 90 Prozent gemindert. „Seit September 2018 hat er gar keine Leistung mehr gezahlt“, sagte Griebel. Als Kündigungsgrund zulässig sei ein Rückstand der zwei Monatspachtzahlungen entspreche.

    Gärtner hatte stets darauf hingewiesen, dass er die Halle mit „gravierenden Mängeln“ übergeben bekommen habe. Deshalb habe er auch zeitweise keine Pacht gezahlt beziehungsweise die Miete gemindert. Die Kaution habe er nicht hinterlegt, weil sich der Verpächter nicht „vertragstreu“ verhalten habe. Richter Griebel erklärte in seinem Urteil, dass die Pächter die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Gemeinde in Höhe von rund 1030 Euro und die gesamten Prozesskosten tragen müssten. Des Weiteren entschied er, dass der Kläger bei einer vorläufigen Vollstreckungsabsicht 40.000 Euro bezahlen müsse. „Diese Sicherheit muss die Gemeinde hinterlegen, wenn sie ihren Räumungsanspruch vor der Rechtskraft vollstrecken will“, erklärte er. Theoretisch hat die Kommune also die Möglichkeit, die Pächter bereits rauszuwerfen. Sollten diese aber in Berufung gehen und Recht bekommen, hätten sie Anspruch auf Schadensersatz. Der würde mithilfe der hinterlegten Summe beglichen werden.

    Kissings zweite Bürgermeisterin ist erleichtert

    Vor Gericht erschien die stellvertretende Bürgermeistern Silvia Rinderhagen, die zurzeit die Amtsgeschäfte im Rathaus führt, mit dem Anwalt der Gemeinde. Nach der Sitzung sagte sie: „Ich bin total erleichtert und froh, dass das Gericht dieses Urteil verkündet hat.“ Im Hinblick auf die Vollstreckung der Räumung und die ausstehenden Pachtzahlungen erklärte sie: „Die weiteren Schritte werden wir innerhalb der Verwaltung, des Gemeinderats und natürlich in Absprache mit unserem Rechtsanwalt treffen.“

    Von den Betreibern erschien niemand vor Gericht. Gärtner erklärte auf Anfrage: „Meinen Anwälten als auch mir liegen aktuell noch keinerlei Informationen über das Urteil oder dessen Begründungen vor. Daher ist aktuell keine Stellungnahme möglich.“ Er wolle sich äußern, sobald das Urteil vorliege. Gärtner sagte aber: „Wir haben eine gültige, vom Landkreis Aichach ausgestellte Konzession, die der Gemeinde rechtsgültig und fristgerecht vorgelegt wurde. Ansonsten wäre ein Betreiben des Bistros auch nicht möglich.“

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Betreiber der Paartalhalle sollten aufgeben

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