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Steindorf: Gebühren werden erhöht

Steindorf

Gebühren werden erhöht

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    Was sind die Friedhofsanlagen wert? Die Gemeinde muss es für die Gebührenkalkulation wissen. Foto: Brigitte Glas
    Was sind die Friedhofsanlagen wert? Die Gemeinde muss es für die Gebührenkalkulation wissen. Foto: Brigitte Glas Foto: Brigitte Glas

    Fast nur mit Gebühren befasste sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Abwassergebühr steigt im kommenden Jahr um 10 Cent auf 2,45 Euro pro Kubikmeter. Für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren liegt eine Kalkulation für die Jahre 2001 bis 2003 vor, die eine kostendeckende Gebühr von 2,46 Euro ausweist.

    Die entsprechende Änderungssatzung wurde einstimmig beschlossen. Eine Fortschreibung der Kalkulation ist für das Jahr 2011 angedacht. Um eine schlagartige Gebührenerhöhung zu vermeiden, wurde seit 2007 jährlich um 10 Cent erhöht. Bürgermeister Paul Wecker hatte ausgerechnet, dass die Erhöhung für einen durchschnittlichen Haushalt eine Mehrbelastung von 10 Euro pro Jahr bedeute.

    Ein Anlagennachweis existiert nicht

    Keine Kalkulation liegt dagegen für das Bestattungswesen vor. Eine solche wäre aber für die Berechnung der Friedhofsgebühren dringend notwendig. Eine solche Kalkulation zu erstellen ist alles andere als leicht. Grundlage wäre das Anlagevermögen, das heißt Grundstücke, Leichenhäuser, Friedhofsmauern und Ähnliches. Nur, und darin liegt die Krux, ein Anlagennachweis existiert nicht. Eine ersatzweise Ermittlung des Anlagevermögens anhand von Ausgabebelegen ist nicht möglich, da viele der alten Dokumente nicht mehr vorhanden sind. Außerdem handelt es sich um ehemals kirchliche Friedhöfe. Für diese lassen sich die Zahlen nur vielleicht und wenn, nur mit immensem Aufwand ermitteln, da auch hier Kosten und Anschaffungszeitpunkte wenig festgehalten sind.

    Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Mering hatte vorgeschlagen, von einem externen Büro den Wert der Anlagen ermitteln zu lassen. Die Diskussion drehte sich um die Frage, ob das nicht Fachleute aus dem Ort erledigen könnten, weil das Honorar des Ingenieurbüros in die Gebührenkalkulation mit einfließen müsste. Andreas Sausenthaler, der Sachbearbeiter von der VG Mering, gab zu bedenken, dass die Werte notfalls auch vor Gericht Bestand haben müssten. Die Räte beauftragten schließlich die VG Mering, Angebote von verschiedenen Büros einzuholen.

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