Startseite
Icon Pfeil nach unten
Friedberg
Icon Pfeil nach unten

Prozess: Fast drei Jahre Haft für syrischen Vater

Prozess

Fast drei Jahre Haft für syrischen Vater

    • |
    Ein Fall für die Justiz: Ein Mann aus Syrien, der in Dasing lebte, wurde in Augsburg wegen Vergewaltigung und Kindesentziehung verurteilt.
    Ein Fall für die Justiz: Ein Mann aus Syrien, der in Dasing lebte, wurde in Augsburg wegen Vergewaltigung und Kindesentziehung verurteilt. Foto: Peter Fastl (Symbolfoto)

    Fast drei Jahre Haft lautet das Urteil für einen syrischen Vater, der sich mit seinen drei Kindern ohne Rücksprache mit seiner Ehefrau im griechisch-türkischen Grenzgebiet absetzte. Ein Augsburger Schöffengericht unter Vorsitz von Thomas Müller-Froelich verurteilte den 46-jährigen Flüchtling am späten Mittwochnachmittag nach mehrtägigem Prozess nicht nur wegen Kindesentziehung, sondern auch wegen Vergewaltigung der Ehefrau sowie wegen Bedrohung, Körperverletzung und Nötigung. Der Schuldspruch ist noch nicht rechtskräftig.

    Die noch in Syrien geschlossene Ehe mit der 32-jährigen Frau sie spricht von einer von den Eltern arrangierten Zwangsehe – stand offenbar unter keinem guten Stern. Schon kurz nach der Hochzeit hatte sich die Syrerin wieder scheiden lassen wollen, war aber dann doch 2016 ihrem zuvor mit den drei Kindern nach Deutschland geflüchteten Mann nachgereist. Ab dem Sommer 2016 soll es dann in der Wohnung in Dasing zu Gewalttätigkeiten gekommen sein, zu Schlägen und Todesdrohungen.

    Die Frau flüchtete aus der Wohnung in Dasing in ein Frauenhaus

    In Zusammenhang mit einem solchen Drohungsszenario soll es dann zu der Vergewaltigung gekommen sein, bei der die Frau alles weinend über sich ergeben ließ, wie sie später dem Ermittlungsrichter sagte. Im September 2018 flüchtete sie ohne ihre Kinder ins Frauenhaus und beantrage dann beim Familiengericht ein Umgangsverfahren gegen ihren Ehemann. Zwei Tage danach verließ der Syrer Hals über Kopf mit seinen drei Kindern die Wohnung, fuhr nach Griechenland an die Grenze zur Türkei.

    (Hier lesen Sie unseren Bericht über die Vorgeschichte.)

    Die Staatsanwaltschaft vermutete, der Mann habe sich in die Türkei oder gar nach Syrien absetzen wollen. Kurz vor der Rückfahrt mit der Fähre nach Italien wurde der Vater mit den Kindern von der Polizei aufgegriffen. Er saß seit acht Monaten in Haft, im Prozess bestritt er bis zuletzt „bei Allah“ die Vorwürfe.

    Verteidiger fordert Freispruch für den Syrer

    Staatsanwältin Birgit Milzarek hatte zwei Jahre und acht Monate Gefängnis beantragt. Anwältin Marion Zech als Vertreterin der Ehefrau schloss sich der Forderung nach einer Verurteilung an, sagte aber, ihre Mandantin habe kein Interesse an einer Strafhöhe, sie wolle nur möglichst schnell die Rechtskraft des Urteils. Verteidiger Felix Dimpfl dagegen hatte Freispruch gefordert.

    Seiner Meinung nach hatte die Ehefrau mit ihrer Flucht ins Frauenhaus ihr Sorgerecht für die Kinder faktisch nicht mehr ausgeübt. Der Geschlechtsverkehr sei keine Vergewaltigung, sondern „Versöhnungs-Sex“ nach einem Streit gewesen. Dem Plädoyer des Verteidigers widersprach das Schöffengericht im Urteil.

    Der Angeklagte habe sich mit den Kindern nach Griechenland absetzen wollen, um sich dem Umgangsverfahren zu entziehen. Selbst wenn der Angeklagte, wie er einmal behauptete, nur Urlaub habe machen wollen, erfülle die Fahrt „unter dem Strich den Tatbestand der Entziehung Minderjähriger“. Zum umstrittenen Vorwurf der Vergewaltigung merkte der Vorsitzende Richter an, auch wenn die Ehefrau sich freiwillig ausgezogen und alles über sich ergehen lassen habe, sei nach der zuvor im Streit ausgesprochenen Todesdrohung eine Zwangssituation gegeben gewesen. Deshalb habe es sich um eine Vergewaltigung gehandelt.

    Die Ehefrau und die drei Kinder hatten im Prozess von ihrem Aussageverweigerungsrecht als Angehörige Gebrauch gemacht, so dass das Gericht den Ermittlungsrichter als Zeugen vernahm, vor dem die Frau Angaben gemacht hatte.

    Lesen Sie den Kommentar zum Thema Integration: Wie verändert man Werte?

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden