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Prozess Dasing: Flüchtling in Dasing: Fürsorglicher Vater oder Problem-Bereiter?

Prozess Dasing

Flüchtling in Dasing: Fürsorglicher Vater oder Problem-Bereiter?

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    Vor dem Amtsgericht Augsburg geht der Prozess um eine mutmaßliche Kindesentziehung in Dasing in die nächste Runde.
    Vor dem Amtsgericht Augsburg geht der Prozess um eine mutmaßliche Kindesentziehung in Dasing in die nächste Runde. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Detailfragen standen im Mittelpunkt des dritten Verhandlungstages des Dasinger Kindesentziehungsprozesses. In dem Verfahren muss sich ein 46-jähriger Kriegsflüchtling aus Syrien verantworten, der mit seinen drei Kindern, heute acht, zwölf und 13 Jahre alt, ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Ehefrau ins Ausland verschwand. Außerdem soll er mit seiner Ehefrau gegen deren Willen Sex gehabt haben, angeklagt als Vergewaltigung. Kommenden Mittwoch könnte das Urteil gesprochen werden.

    Der Vater hatte laut Anklageschrift im Oktober 2018 die Kinder eilends ins Auto gepackt und war mit ihnen davongefahren, ohne die Mutter oder sonst jemanden zu informieren. Es gibt Spekulationen darüber, dass er mit den Kindern nach Syrien habe zurückreisen wollen.

    Seit November sitzt der Syrer in Untersuchungshaft

    Im November 2018 wurde er in Griechenland verhaftet und anschließend in Deutschland in Untersuchungshaft genommen, wo er seitdem sitzt. Nach Darstellung des Angeklagten handelte es sich nur um eine überstürzt angetretene Urlaubsreise.

    Eine neue Informationsquelle für alle Beteiligten war am dritten Verhandlungstag die als Zeugin geladene Integrationsbeauftragte der Verwaltungsgemeinschaft Dasing. Sie war bislang in dem Verfahren nicht angehört worden, obwohl sie die Situation in

    Die 54-Jährige berichtete, wie zunächst der Vater mit zwei Söhnen in der Gemeinde untergebracht worden sei und wie es dann zur Zusammenführung mit der 32-jährigen Mutter und der Tochter kam. Bereits damals habe sie geglaubt zu erkennen, dass mit der Beziehung nicht mehr alles zum Besten sei, weil die Begrüßung nach Monaten der Trennung wenig euphorisch ausgefallen sei.

    Auf eigenen Wunsch ins Frauenhaus

    Als zuständige Betreuerin habe sie immer wieder Kontakt mit der Familie gehabt, meist im Zusammenhang mit Behördenangelegenheiten. Sie habe auch im Jahr 2018 mitgewirkt, als es darum ging, die Mutter der Kinder auf ihren Wunsch in ein in ein Frauenhaus zu bringen, wo sie dem Zugriff ihres Ehemannes entzogen wurde.

    Auch sei sie informiert gewesen über die Sorgerechtsauseinandersetzung, bei der der Mutter Selbiges zugesprochen worden sei. Ebenso sei sie mitten im Geschehen gewesen, als die Kinder im November 2018 aus Griechenland zurück nach Deutschland gebracht wurden.

    Verteidiger Felix Dimpfl war mit den Aussagen der Integrationsbeauftragten nicht recht zufrieden, weil sie seinen Mandanten immer wieder negativ geschildert habe und lange nicht dargestellt habe, dass weder die Schule der Kinder noch behandelnde Ärzte noch das Jugendamt klare Anzeichen für ein Fehlverhalten des Angeklagten festgestellt hätten.

    Auf der einen Seite gebe es das Bild von seinem Mandanten als einem, der immer Probleme bereite und „ein schlechter Mann“ sei, auf der anderen Seite gebe es sie durchaus auch, die Aussagen, dass er ein fürsorglicher Vater für seine Kinder sei.

    Dasinger Integrationsbeauftragte fühlt sich bedroht

    Die Integrationsbeauftragte blieb indes bei ihrer Schilderung, dass sie sich in ihrem Büro vom Angeklagten bedroht gefühlt habe. Der Mann habe stellenweise Probleme im Umgang mit ihr und der hiesigen Verwaltung, wenn man nicht sofort das tue, was er wünsche.

    Nicht immer brachte intensives Nachfragen dem Gericht und der Verteidigung Klarheit. So sagte die Integrationsbeauftragte aus, dass sie mit der Ehefrau des Angeklagten bei einer Ärztin gewesen sei, wobei es darum ging, dass die Frau keine weiteren Kinder wünsche.

    Eine andere Zeugin, selbst Syrerin und ein halbes Jahr Nachbarin der Familie des Angeklagten, wurde so übersetzt, dass sie die Frau zu einer Ärztin begleitet habe, gerade weil diese einen weiteren Kinderwunsch geäußert hatte.

    Kindesentziehung durch Syrer? Nachbarn in Dasing ist nichts aufgefallen

    Diese Nachbarin und ihr Ehemann waren vom Gericht und der Verteidigung darüber befragt worden, wie das Zusammenleben mit der Familie des Angeklagten und vor allem mit ihm selbst verlaufen sei und ob sie Auffälligkeiten beobachtet hätten. Beide Nachbarn wussten aber nichts von Übergriffen zu berichten.

    Schließlich war eine 44-jährige Rechtsanwältin in den Zeugenstand geladen, die als Ergänzungspflegerin für die drei minderjährigen Kinder des Angeklagten fungiert. Sie berichtete, wie sie im Juni zur Familie gefahren sei, um abzuklären, ob die Kinder in dem Prozess als Zeugen aussagen möchten. Recht schnell sei klar gewesen, dass keines der drei Kinder vor Gericht erscheine wollte, was ihnen als direkten Angehörigen zusteht.

    Die Mutter macht keine Aussage

    Auch die Mutter der Kinder und Ehefrau des Angeklagten macht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Gleichwohl tritt sie über Opferschutzanwältin Marion Zech als Nebenklägerin auf. Nach über viereinhalb Stunden Verhandlung unterbrach der Vorsitzende Richter Thomas Müller-Froelich erneut die Schöffensitzung am Augsburger Amtsgericht. Nun sollen am kommenden Mittwoch, 24. Juli, ab 13 Uhr, die Plädoyers gehalten und nach anschließender Beratung das Urteil verkündet werden.

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