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Meringer Geschichten: Stadtranderholung darf in die Sportgaststätte

Meringer Geschichten

Stadtranderholung darf in die Sportgaststätte

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    Die Arbeiterwohlfahrt darf Merings Sportgaststätte für ihre Ferienmaßnahme zwei Wochen lang unentgeltlich nutzen
    Die Arbeiterwohlfahrt darf Merings Sportgaststätte für ihre Ferienmaßnahme zwei Wochen lang unentgeltlich nutzen Foto: Anton Schlickenrieder

    Der Ortsverband Mering der Arbeiterwohlfahrt (AWO) darf die Räume der ehemaligen Sportgaststätte für seine Stadtranderholung nutzen. Das beschloss der

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