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Mering: Wie hoch darf künftig an der Hartwaldstraße gebaut werden?

Mering

Wie hoch darf künftig an der Hartwaldstraße gebaut werden?

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    Der Bebauungsplan für das Areal nördlich der Hartwaldstraße soll noch einmal überarbeitet werden.
    Der Bebauungsplan für das Areal nördlich der Hartwaldstraße soll noch einmal überarbeitet werden. Foto: Heike John

    Die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Hartwaldstraße“ beschäftigte erneut den Meringer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Anders als vorgesehen, konnte der von der Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung (OPLA) in Augsburg ausgearbeitete Entwurf noch nicht endgültig als Satzung beschlossen werden. Hinterfragt wurde unter anderem noch einmal die maximal zulässige Gebäudehöhe sowie die Höhenfestsetzung.

    Dass hierzu noch Unklarheit bestand und eine eindeutige Festsetzung fehlte, brachte die Nachfrage von Paul Kuhnert (UWG) auf den Tisch. Für die Bestandsaufnahme solle die höchste Höhe der bestehenden Gebäude gemessen werden, so kam man überein. Michael Fleig von den Grünen regte zudem an, die Bebauung auf westlicher und östlicher Seite, sprich Häuser zur Hartwaldstraße hin und zur Lindengreppe ausgerichtete Gebäude, getrennt zu betrachten.

    Hartwaldstraße: Verpflichtung zur Begrünung von Flachdächern wird kritisch gesehen

    Stadtplaner Markus Griechbaum vom Büro OPLA gab einen Überblick über die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen des neuen Bebauungsplans, der im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird. Er präsentierte eine Bestandsaufnahme in Bezug auf Haustyp, Geschossigkeit, Dachform und Nutzung. Unter den vorgetragenen Gestaltungsfestsetzungen sorgte auch ein Punkt der vorgeschriebenen Grünordnung für Diskussion. Darin steht, dass Flachdächer „extensiv zu begrünen und/oder mit Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien“ herzustellen seien.

    In diesem Punkt sprach sich CSU-Fraktionsvorsitzender Georg Resch gegen die Verpflichtung und für das Prinzip der Freiwilligkeit aus. Wer Fotovoltaik oder Solarthermie wolle, könne das machen, aber ohne Zwang.

    Wolfgang Bachmeier (SPD, parteifrei) stimmte Resch zu und gab zu bedenken, dass im Zuge der Gleichbehandlung die im neuen Bebauungsplan formulierte Vorschrift nicht nur mit Blick auf die geplanten Reihenhäuser des Bauwerbers aus Kissing, sondern auch für privat gelten müsse.

    Petra von Thienen (Grüne) ist da anderer Meinung: Sie ist ausdrücklich für solche Festlegungen im Bebauungsplan, da sie im Hinblick auf den Klimaschutz überfällig seien und nur minimale Festlegungen darstellten, die man Bauherren ohne weiteres zumuten könne.

    Bebauungsplan wird überprüft und angepasst

    Laut den Vorgaben des erarbeiteten Bebauungsplans „Nördlich der Hartwaldstraße“ gilt jedoch ein erweiterter Bestandsschutz, das heißt die Festsetzungen des Bebauungsplans nur im Fall der Neuerrichtung oder eines Ersatzbaus der Hauptgebäude anzuwenden sind. „Jetzt sind wir wieder bei der gleichen Diskussion wie vor einem Jahr zum Bebauungsplan Nördliche Afrastraße“, klinkte sich Bürgermeister Florian Mayer ein und versuchte die Debatte abzukürzen. Einige Punkte werden nun von der Verwaltung des Marktes Mering in Zusammenarbeit mit dem Büro OPLA noch einmal überprüft und angepasst. „Die berechtigten Anregungen und Wünsche der Gemeinderäte sollen dabei Berücksichtigung finden“, erklärte Stadtplaner Markus Griechbaum gegenüber unserer Redaktion.

    Anm. der Red.: Die Aussagen der Gemeinderätin Petra von Thienen wurden in einer früheren Variante unseres Berichts falsch wiedergegeben und sind jetzt korrigiert.

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