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Mering: Wie dicht wird künftig in Mering gebaut?

Mering

Wie dicht wird künftig in Mering gebaut?

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    Künftig gilt bei Bauanträgen eine neue Bauordnung in Bayern.
    Künftig gilt bei Bauanträgen eine neue Bauordnung in Bayern. Foto: Bernhard Weizenegger

    Im Hans-Sachs-Weg in Mering gibt es noch ein größeres, unbebautes Grundstück. Hier möchten die Eigentümer geklärt haben, welche Fläche noch zum Innenbereich gehört und inwiefern die Bestandssituation zu beurteilen ist. Bürgermeister Florian Mayer erläuterte in der Bauausschusssitzung am Montag, dass es bereits einen Ortstermin mit dem Landratsamt, den Eigentümern sowie weiteren Behörden gegeben habe. "Es soll noch nicht gleich mit einem Bauvorhaben begonnen werden", so die Informationen des Bürgermeisters.

    Auf dem Grundstück befindet sich alter Baumbestand. Der ehemalige Marktgemeinderat Klaus Becker (Grüne) hatte vor einem Jahr in der Sitzung beantragt, diesen wertvollen Baumbestand mit einem Bebauungsplan zu schützen. Er scheiterte jedoch mit seinem Antrag. Die Bauausschussmitglieder wollten am Montagabend jedoch noch weitere Informationen, um letztendlich über einen Antrag auf Vorbescheid abstimmen zu können. Deshalb wurde dieser auf die Sitzung im Februar vertagt.

    Hummel fordert in Mering Diskussion über Bauordnung ein

    Längere Diskussion entstand auch, als Zweiter Bürgermeister Stefan Hummel die Novellierung der Bayerischen Bauordnung einbrachte. "Ich finde nicht, dass wir das ohne jegliche Beratung hier im Bauausschuss an uns vorbeiziehen lassen sollten", sagte Hummel, der bis zum Jahresende Leiter der Gemeindeverwaltung in Pöttmes war.

    Seiner Auffassung nach, seien die Einschnitte vor allem bei den neuen Abstandsregelungen gravierend. "Hier könnte es zu Problemen kommen", sagte er in der Sitzung. Bürgermeister Florian Mayer merkte an, dass er bereits im Dezember in der Sitzung über diese Novelle gesprochen habe. "Auch ich hätte es mir gewünscht, dass wir das Instrument einer Satzung nutzen können, um damit mindestens die Abstandsregelungen in bisheriger Form erhalten zu können", so Mayer. Im Zuge der Nachverdichtung, die von politischer Seite stets gefordert werde, können Bauvorhaben dann dichter gebaut werden.

    Die neue Bauordnung sieht vor, dass die Abstandsflächen auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert werden – in Gewerbe- und Industriegebieten auch weiter. Der Flächenverbrauch soll so stark zurückgefahren werden. Bei Wohnbauten reicht künftig also das 0,4-Fache der Wandhöhe, bei Gewerbebauten das 0,2-Fache. Ein Mindestabstand soll bestehen bleiben, mindestens von drei Metern, und Gemeinden können – wie bisher – auch größere Abstandsflächen in ihrer Satzung festlegen.

    Abstandsflächen in Mering: Konkrete Beispiele sollen folgen

    Die Satzung könne, so Mayer, erst ab 15. Januar beraten werden, dies sei so vorgeschrieben, und muss dann bis zum 2. Februar fertig gestellt sein, weil ab diesem Zeitpunkt auch die Novelle gilt. "Nach Rücksprache mit Fachanwälten, Planern, Baubehörde und Landratsamt wurde uns versichert, dass dies in einem so kurzen Zeitrahmen nicht möglich sei", erklärte Mayer. Das bestätigte auch Armin Neumeir, Leiter der Bauverwaltung. "Wir haben ja schon einmal erlebt, was passiert, wenn eine Satzung rechtlich nicht haltbar ist", warnte Mayer und verwies auf die Werbeanlagensatzung, die vom Gericht kassiert wurde.

    Dennoch wollte Hummel, dass darüber die Marktgemeinderäte nochmals ausführlich informiert werden und sie darüber beraten. Paul Kuhnert (UWG) bat darum, dass die Verwaltung konkrete Beispiele ausarbeitet, um zu sehen, was sich nun im Gegensatz zur bestehenden Bauordnung ändere.

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