Für das Gebiet "Alt St.-Afra" und den Bereich "Nördlich der Hartwaldstraße" gibt es in Mering Veränderungssperren. Diese wird im Baurecht dann angewandt, wenn die Kommune ihre Bauleitplanung sichern will. In diesem Zeitraum können also keine Veränderungen gemacht werden, die der gemeindlichen Planung zuwider laufen. Deshalb gab es in der jüngsten Bauausschusssitzung auch Diskussionen über zwei Anträge auf Ausnahme von der Veränderungssperre.
Mering