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Mering: So darf an der Afrastraße in Mering künftig gebaut werden

Mering

So darf an der Afrastraße in Mering künftig gebaut werden

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    Ein Wohnviertel im Meringer Ortsteil St. Afra soll nachträglich über einen Bebauungsplan geregelt werden.
    Ein Wohnviertel im Meringer Ortsteil St. Afra soll nachträglich über einen Bebauungsplan geregelt werden. Foto: Eva Weizenegger (Archivfoto)

    Wie in einigen anderen Bereichen Merings schon geschehen, will der Gemeinderat nun auch für das Gebiet "Nördliche Afrastraße" die Nachverdichtung durch einen Bebauungsplan regeln. Wie Planer Werner Dehm vom Büro Opla erläuterte, sollen die Eigentümer in der Siedlung weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten haben, aber eben nicht so, dass plötzlich ein dreistöckiger Wohnblock vor dem Einfamilienhaus mit einer Etage plus Dach steht.

    Um die Bebauung so zu regeln, dass sie sich einfügt, hat Dehm den Geltungsbereich in mehrere Abschnitte untergliedert, in denen unterschiedliche Vorgaben gelten sollen. Diese betreffen beispielsweise die zulässigen Dachformen und die erlaubten Hausarten.

    Bauanträge brauchen weiterhin das Einverständnis des Meringer Rates

    Nach Untersuchung des Quartiers empfiehlt der Planer einen sogenannten einfachen Bebauungsplan. Dieser habe hier zwei Vorteile. Zum einen müssen Bauvorhaben weiterhin ein klassisches Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. "Sie bekommen also alles nochmal auf den Tisch und können sagen, passt sich ein - oder nicht", erläuterte Dehm.

    Zum anderen wären für einen qualifizierten Bebauungsplan, der detailliertere Festsetzungen trifft, mehrere aufwendige Gutachten unter anderem zum Lärmschutz notwendig geworden. Diese hätten mutmaßlich zur Folge, dass die Anwohner bei jedem Umbau teure Lärmschutzfenster nachrüsten müssen - was Unfrieden provozieren würde.

    Bebauungsplan: Eigentümer an der Afrastraße reagieren kritisch

    Auch so kamen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung durchaus kritische Reaktionen. So sieht sich ein Bürger, der am Sudetenring auf seinem Grundstück bauen möchte, durch die neuen Vorgaben zu sehr eingeengt. Ein anderer Bürger, der in dem Gebiet zwei Grundstücke hat, monierte durch die Planung ebenfalls erhebliche Nachteile, weil auf seinen Grundstücken nur Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften zulässig sein sollten, obwohl es in direkter Nachbarschaft viel dichtere Bebauung gebe. Dehm schlug in diesem Fall vor, dem Eigentümer ein Stück weit entgegenzukommen und hatte zumindest für das eine Grundstück auch Hausgruppen zugelassen.

    Andere Stellungnahmen zeugen wiederum von der gegenteiligen Befürchtung, dass die Regelungen des neuen Bebauungsplans nicht streng genug sein könnten. So wünschen sich Anwohner, dass Um-, Neu- und Ersatzbauten in einer Hausgruppe sich bei der Geschoss-Anzahl, dem Dach und der Grenzbebauung den bestehenden Gebäuden anpassen müssen. Abweichungen sollen demnach nur mit Zustimmung der Nachbarn möglich sein. Der Gemeinderat war sich jedoch einig, dass unter dieser Voraussetzung vermutlich kein einziges Bauvorhaben zustande kommen würde.

    Weil sich durch die Öffentlichkeitsbeteiligung noch einige Änderungen des Bebauungsplans ergeben haben, schlug Planer Dehm vor, noch einmal mit dem Bebauungsplan in die Auslegung zu gehen. Dem stimmte der Gemeinderat einhellig zu. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 "Nördliche Afrastraße" liegt im Markt Mering in der Zeit vom 11. Februar bis einschließlich 15. März 2021 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

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