Die Bevölkerung ist entsetzt und auch im Gemeinderat ist keiner begeistert über die geplante Ankerdependance für Flüchtlinge in Mering. In der jüngsten Sitzung ging es nun um die Frage, ob die Kommune Möglichkeiten hat, die Einrichtung auf juristischem Wege zu verhindern.
Wie berichtet, will die Regierung von Schwaben voraussichtlich ab dem Sommer rund 150 Flüchtlinge – die Genehmigung gilt allerdings für bis zu 176 – aus dem Ankerzentrum Donauwörth in Mering unterbringen. Das Gebäude an der Hörmannsberger Straße 18 war auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise angemietet und als Erstaufnahmeeinrichtung genehmigt worden. Zum damaligen Zeitpunkt gab es die Einrichtungsform der Ankerzentren noch überhaupt nicht.
Deswegen war seit Bekanntwerden der Pläne immer wieder die Frage aufgetreten, ob es überhaupt rechtens ist, dass die Regierung von Schwaben aus der ursprünglichen Erstaufnahme nun einfach eine Ankerdependance macht. In diese Richtung zielte bereits eine sehr detaillierte Anfrage einer Anwohnerin bei der jüngsten Bürgerversammlung zum Thema Ankerzentrum. Dazu lag auch eine Anfrage von Klaus Becker (Grüne) vor, der nachhakte, ob nicht zum einen eine Nutzungsänderung erforderlich sei und zum anderen in Anbetracht der baulichen Maßnahmen wie Zaun, Verlagerung des Eingangs und Einbau eines Casinos im Inneren ein Tekturantrag nötig sei. CSU-Ortsvorsitzender Florian Mayer hatte darauf gedrängt, ein Rechtsgutachten einzuholen.
Anwalt zum Ankerzentrum: "nur geringe Erfolgsaussichten"
Bürgermeister Hans-Dieter Kandler hatte sich mit dem Anliegen an Christoph Landel, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, gewandt. Dieser sah sich die Rechtslage in Zusammenhang mit der geplanten Ankerunterkunft eingehend an. Sein Fazit: „Im Ergebnis sehe ich nur geringe Erfolgsaussichten“. Dabei hält es der Rechtsanwalt nicht einmal für völlig ausgeschlossen, dass der Markt Mering von der Regierung von Schwaben eine Nutzungsänderung verlangen könnte. Eindeutig ist die Lage aus seiner Einschätzung jedoch nicht: „Eine derartige genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ließe sich durch Feststellungsklage klären“, heißt es in seinem Gutachten.
Nur würde das laut Landel dem Markt Mering nicht viel bringen. Denn selbst wenn die Regierung Antrag auf Nutzungsänderung stellen müsste, würde diese so gut wie sicher genehmigt werden. Die Baugenehmigung für eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber sei „wohl rechtsmäßig, unhabhängig davon, ob man von einem Gewerbegebiet oder einer Gemengelage ausgeht“, heißt es in dem Anwaltsschreiben. Weitere nachvollziehbare Bedenken wie mangelnde Polizeipräsenz oder unzureichende ärztliche Versorgung spielen laut Landel im Baugenehmigungsverfahren keine Rolle. In Anbetracht dieser Aussichten, schätzte der Anwalt gleich einmal die Kosten, die auf den Markt Mering zukämen, falls er vor Gericht verliert. Rund 5000 Euro summiert er – nicht inbegriffen allerdings sein eigenes Honorar. „Und da käme bei einem Stundensatz von 220 Euro noch einmal ein Vielfaches dieser Summe auf uns zu“, warnte Kandler.
Mayer will wegen Ankerzentrum vor Gericht
Mayer plädierte dennoch dafür, gerichtlich prüfen zu lassen, ob man eine Nutzungsänderung verlangen könne. „Ich denke, dass - wenn es nicht eindeutig ist - die Bürger erwarten können, dass wir das prüfen lassen“, sagte er. Petra von Thienen (Grüne) reicht das Gutachten Landels. Sie stellte klar, dass sie bei einer möglichen Klage nicht mitziehe: „Ich bin der Meinung, dass wir hier unseren Beitrag leisten sollten. Und dass wir lieber schauen, dass die Menschen hier auch gut unterkommen“, sagte sie.
CSU-Sprecher Georg Resch zeigte sich hin- und hergerissen. Seine Einschätzung: „Wir können es nicht verhindern.“ Er sieht jedoch auch die Möglichkeit angesichts der verhältnismäßig geringen Prozesskosten durch ein Gerichtsverfahren nach Außen zu signalisieren, dass man die Bürger in ihrer Sorge unterstützt. Florian Hendlmeier (Grüne) bezweifelte jedoch die psychologische Wirkung: „Es wird nicht hinhauen, und danach wird die Stimmung auch nicht besser sein“, stellte er fest.
Wolfgang Bachmeir (SPD/parteifrei) appellierte, die Energie lieber auf Sinnvolleres zu verwenden: Schauen, dass die versprochene Umwandlung der Gumpp-Häuser zu Sozialwohnungen klappe, dass die Polizeiinspektion Friedberg aufgestockt werde, und prüfen, ob es eine Möglichkeit gebe, den Mietvertrag, der ohnehin bis 2027 gilt, wenigstens auf diese Laufdauer zu beschränken – „damit wir hier keine unendliche Geschichte bekommen“.
Der Bürgermeister forderte abschließend von seinem Gemeinderat den Mut, sich auch einmal für etwas Hinzustellen – selbst wenn es unangenehm sei.
Letzten Endes nahm das Gremium mit vier Gegenstimmen den Ratschlag des Fachanwalts zustimmend zur Kenntnis. Mering wird also nicht gegen die Ankerdependance vor Gericht ziehen.
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