Die Vermarktung der Bauparzellen im Gewerbepark West ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit interessieren sich zwei Unternehmen dafür, dort gemeinsam ein Grundstück in der Gesamtgröße von 2500 Quadratmetern zu erwerben. Der Projekt- und Vergabeausschuss stimmte bereits zu, die betreffende Parzelle an die beiden Meringer Firmen zu verkaufen.
Da die beiden Interessenten planen, das Grundstück in Nord-Süd-Richtung zu teilen, kann die westliche Grundstückshälfte nur noch über die gemeindliche Flur erschlossen werden. Um die Zufahrt sicherzustellen, muss die Fläche von einer öffentlichen Grünfläche in eine öffentliche Verkehrsfläche umgewidmet werden. Dafür hatte der Gemeinderat nun die erste Änderung des Bebauungsplan "Gewerbepark Mering West" zu beschließen. Zunächst erkundigte sich Irmgard Singer-Prochazka (SPD), ob für das im Moment als Grünstreifen ausgewiesene Stück ein Flächenausgleich geschaffen werden müsse. Bürgermeister Florian Mayer verneinte dies, Grünen-Sprecherin Petra von Thienen plädierte aber dafür, den Grünstreifen zumindest als Abschluss der Zufahrt noch bestehen zu lassen.
Gewerbepark Mering West: Weitere Zufahrt auf Gelände von zwei Firmen
Bei der betreffenden Fläche handelt es sich um ein Grundstück für eine mögliche Straßenanbindung an einen zweiten Teil des Gewerbeparks, das aber im aktuellen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist. Eine andere Teilung des betreffenden Grundstücks sei nicht möglich, da ansonsten die geplanten Gebäude auf dem Grundstück nicht mehr gut situiert werden könnten, so hieß es in der Sitzungsvorlage.
Ohne eine Änderung scheide der Verkauf des Grundstücks an die beiden Firmen aus, da die westliche Hälfte dann nicht mehr erschlossen wäre. "Es handelt sich hierbei um zwei einheimische Firmen, die wir auf jeden Fall unterstützen wollen", so gab CSU-Fraktionsvorsitzender Georg Resch sofort die Zustimmung seitens seiner Fraktion. Kritischer sah dies Wolfgang Bachmeir (SPD, parteifrei) "Wir schaffen da jetzt einen Präzedenzfall", befürchtete er. Denn wenn ein potentieller Bauwerber für das Nachbargrundstück dies dann auch teilen wolle, dann müsse ihm das gleiche Recht zustehen. Er riet dazu, die Angelegenheit rechtlich sauber zu lösen und schlug zudem vor, eine Regelung für die Kostenbeteiligung zu finden.
Mering: Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens sollen Firmen tragen
Von Gemeindeseite war jedoch von Anfang an vorgesehen, dass die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens die künftigen Käufer ebenso zu tragen haben wie die Kosten der zusätzlichen Grundstücksanschlüsse sowie der Asphaltierung. Resch konnte diese Regelung nicht einsehen. "Es geht ja nur um eine Verlegung der Zufahrt. Diese hat doch der Grundstückseigentümer beim Erwerb des Grundstücks bereits bezahlt", so hakte er nach.
Bürgermeister Florian Mayer ließ sich in diesem Punkt aber nicht auf weitere Diskussionen ein. "Wir kommen mit dieser Lösung den zwei Bewerbern soweit entgegen, weil wir sie halten wollen. Aber die Mehrkosten des Änderungsverfahrens müssen schon sie tragen." Man habe schließlich auch aus der Vergangenheit gelernt, betonte der Bürgermeister. Daraufhin wurde die erste Änderung des Bebauungsplans im Gewerbepark West mit 20 zu 3 Gegenstimmen beschlossen. Sämtliche Kosten des Verfahrens tragen die Käufer der betreffenden Bauparzelle.
Lesen Sie dazu auch:
- Wie hoch darf künftig an der Hartwaldstraße gebaut werden?
- Mering: Wird der Gewerbepark West in St. Afra erweitert?
- So will sich die SPD für Pendler in Mering und Kissing einsetzen