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Mering: Gemeinde regelt Bebauung im Gebiet der Afrastraße in Mering

Mering

Gemeinde regelt Bebauung im Gebiet der Afrastraße in Mering

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    Der Bolzplatz neben dem Vereinsheim am alten Alten Wasserhaus gehört zu dem 3,2 Hektar großen Flächenstreifen, der noch nicht überplant ist.
    Der Bolzplatz neben dem Vereinsheim am alten Alten Wasserhaus gehört zu dem 3,2 Hektar großen Flächenstreifen, der noch nicht überplant ist. Foto: Heike John

    Bereits mehrfach beschäftigte sich der Marktgemeinderat mit den Vorgaben für eine aus seiner Sicht städtebaulich vertretbaren Nachverdichtung des Gebiets „Nördliche Afrastraße“. Fast hätte ein Einwurf von Michael Metz (UWG) die endgültige Verabschiedung des Bebauungsplans noch einmal verzögert.

    Denn das Mitglied der Unabhängigen Wählergemeinschaft sprach die Lücke zum bestehenden Bebauungsplan „Wohngebiet südlich von St. Afra“ an und plädierte dafür, die an die Bahn angrenzenden Bungalows mit in den aktuellen Bebauungsplan aufzunehmen, da diese den nördlicheren Hausgruppen sehr ähnlich seien. Nach einiger Diskussion entschied man sich jedoch dafür, zu Ende zu bringen, was nach den Worten von Bürgermeister Florian Mayer bereits seit Juli des vergangenen Jahres Thema war.

    Häuser im Süden können noch in den Fokus genommen werden

    Auch Werner Dehm von der Augsburger Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung (Opla) riet den Gemeinderäten, doch nun wie geplant zum Abschluss zu kommen. Im Nachgang könne man im Rahmen eines möglichen Änderungsverfahren dem Anliegen gerecht werden und noch die Kettenhäuser im Süden in den Fokus zu nehmen. Wegen der einzelnen Gebietscharaktere und Gebäudetypologie habe man sich damals im Gemeinderat auf diesen Umgriff verständigt, erklärte der Diplom-Ingenieur noch einmal.

    Die Kettenhäuser im Süden hätten eine andere Typologie als die 15 Bungalows nördlich davon. Dort habe bereits teilweise eine Aufstockung stattgefunden, um ein zweites Geschoss zu erhalten. Die dabei verwendete Dachform ist das Satteldach. Einige Bürger können sich bei ihren Umbauplänen jedoch nicht mit diesen Vorgaben anfreunden und nahmen nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Stellung zu den Vorgaben.

    Meringer Afrastraße: Bürger klagen über Vorgaben zu Dachschrägen

    Wenn die Aufstockung lediglich mit einem kleinen Kniestock und einem Satteldach erlaubt sei, bedeute das, im gesamten aufgestockten Bereich schräge Wände zu haben. „Wer lebt denn schon gerne unter solchen beengten schrägen Wänden“, wurde in einem Bürgerschreiben gefragt. Schräge Wände mit Dachfenstern seien nicht mehr zeitgemäß, äußerte auch ein weiterer Bürger schriftlich seine Meinung und bat um Genehmigung einer Aufstockung mittels eines Vollgeschosses.

    Man einigte sich im Gremium jedoch darauf, zur Wahrung einer einheitlichen Quartiersgestaltung bei der begonnenen Aufstockung mit Satteldächern zu bleiben. Allgemein herrscht Konsens darüber, dass ein Kniestock von 1,50 Metern ausreichend ist. „Damit ist der Bürgerwille gut erfüllt“, kommentierte Irmgard Singer-Prochazka. Der ausgearbeitete Bebauungsplan wurde letztendlich mit einer Gegenstimme beschlossen. Was die rund 3,2 Hektar große Zwischenfläche zwischen den beiden Bebauungsplänen betrifft, so ist es nicht ausgeschlossen, dass sie im Rahmen eines späteren Änderungsverfahrens zumindest teilweise mit aufgenommen wird. Vor allem die als prägende Bebauung entlang der Bahnlinie stehenden Flachdachbungalows kommen hierfür in Betracht.

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