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Mering: Ärger in Meringerzeller Straße: Anwohner sind sauer auf die Räte

Mering

Ärger in Meringerzeller Straße: Anwohner sind sauer auf die Räte

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    Insgesamt 220.000 Euro müssen die Anwohner für die Sanierung der Meringerzeller Straße zahlen. Dabei endete diese erst, als die Straßenausbaubeitragssatzung schon abgeschafft war.
    Insgesamt 220.000 Euro müssen die Anwohner für die Sanierung der Meringerzeller Straße zahlen. Dabei endete diese erst, als die Straßenausbaubeitragssatzung schon abgeschafft war. Foto: Eva Weizenegger (Archiv)

    Was die Anwohner an der Meringerzeller Straße in der jüngsten Marktgemeinderatssitzung erleben mussten, bezeichnen vier Betroffene als „Schlag in die Magengrube“. Norbert Beisel, Manfred Ernst, Hans Schweiger und Ewald Kraus verstehen die Welt nicht mehr: „Es war doch alles klar und jetzt so etwas.“ Es geht um die vorausbezahlten Beiträge für die Straßenausbaubeitragssatzung, die kurz vor der Gesetzesänderung der bayerischen Staatsregierung in Mering noch erhoben wurden. Der neue Marktgemeinderat hatte am vergangenen Donnerstag eine Kehrtwendung eingelegt und will die von den Anliegern vorausbezahlten 220.000 Euro nun doch nicht rückerstatten.

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    Dabei hatte noch im November 2019 der damalige Marktgemeinderat eine Absichtserklärung für die Rückzahlung abgegeben (siehe Infokasten). „Davon will jetzt niemand mehr etwas wissen“, sind Ernst, Schweiger, Kraus und Beisel verwundert. Scheinbar gelte nichts mehr, was der alte Rat in langwierigen Diskussionen und Vorberatungen entschieden habe. „Wir gingen eigentlich davon aus, dass alle Fraktionen umfassend über den Vorgang informiert sind“, sagen die vier, „doch das war wohl sehr naiv von uns.“ Der Beschluss vom November besagt, dass die rechtliche Lage eindeutig zu klären ist und dass für eine endgültige Entscheidung über eventuelle Rückzahlungen (falls sie überhaupt in Betracht kommen) Entscheidungen der Härtefallkommission vorliegen müssen.

    Chronologie der Meringerzeller Straße

    2017 Die Anlieger sprechen bei Bürgermeister Hans-Dieter Kandler vor, um zu klären, ob wirklich Beiträge für den Ausbau der Meringerzeller Straße erhoben werden sollen. In November flatter der Beitragsbescheid ein. Die Anwohner zahlen. Insgesamt sind 220 000 Euro an Vorauszahlungen fällig.

    2018 Die bayerische Staatsregierung beschließt, dass die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) abgeschafft werden soll. Alle Beiträge, die vor dem 31. Dezember 2017 gezahlt wurden, werden aber nicht mehr rückerstattet. Jedoch die Kommunen, die bislang keine Beiträge erhoben haben, müssen diese nicht zurückfordern.

    April 2018 Die Meringerzeller Straße wird eröffnet. Bürgermeister Hans-Dieter Kandler verspricht den Anliegern, sich für eine Rückerstattung der Beiträge einzusetzen.

    Frühjahr 2019 Mittlerweile hat die Staatsregierung eine Härtefallregelung beschlossen. In diesem Topf befinden sich 50 Millionen Euro. Beiträge unter 2000 Euro fallen nicht in diese Regelung.

    31. Juli 2019 Es gibt eine Informationsveranstaltung der Marktgemeinde an alle Bürger, die von der Strabs betroffen sind. Die Anlieger der Meringerzeller Straße bringen das sogenannte Uffenheimer Modell ins Spiel. Die fränkische Gemeinde übernimmt die von den Anwohnern bezahlten Beträge, die unter 2000 Euro liegen und deshalb nicht vom Härtefallfonds bedient werden. Bei all jenen, die von der Härtefallkommission nur einen Teilbetrag zurückerstattet bekommen, soll nach entsprechender Abrechnung die Differenz, gegebenenfalls bis zu einer Höchstgrenze der Beitrag erstattet werden. Kandler bezeichnet diese Regelung als „nicht gesetzeskonform“.

    November 2019 Die Marktgemeinderäte signalisieren einstimmig, dass sie für eine Rückerstattung sind, wenn die gesetzlichen Vorgaben dafür sprechen.

    Januar 2020 Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko informiert bei einemi einem Ortstermin Innenstaatssekretär Gerhard Eck über die Situation. Auch Vertreter des Landratsamtes sowie der Regierung von Schwaben sind dabei und haben eine Möglichkeit aufgezeigt, wie die Anwohner der Meringerzeller Straße ihre Vorauszahlungen wieder zurückerstattet bekommen könnten. Weil das Papst-Johannes-Haus nun doch als Anlieger der Meringerzeller Straße anzusehen ist und bislang dafür keine Ausbaubeiträge bezahlt wurden, sollen nun, nach dem Sinne der Gleichbehandlung, auch die restlichen Anlieger nicht mit Vorauszahlungen belastet werden.

    23. Juli 2020 Der neugewählte Marktgemeinderat entscheidet sich gegen die Rückerstattung.

    Die Anwohner bedauern, dass die Corona-Pandemie alles verzögert habe. „Eigentlich hätte Bürgermeister Kandler noch darauf drängen müssen, dass diese Entscheidung der alte Marktgemeinderat trifft“, so Schweiger.

    Florian Mayer sucht nach einer Chance für Mering

    Zur Vorgeschichte: Schon 2017 waren die Anwohner damals bei Bürgermeister Hans-Dieter Kandler und baten darum, diese Beiträge, ähnlich wie es in anderen Kommunen üblich ist, vorerst nicht einzuziehen, bis klar ist, wie sich der Freistaat entscheidet. Doch Kandler und der damalige Kämmerer Stefan Gillich empfahlen die Ausstellung der Bescheide. Die CSU-Fraktion fragte an, ob dies wirklich unbedingt notwendig und eine eventuelle Rückzahlung möglich sei. Die Räte beschlossen die Durchführung des Bescheids.

    „Und dann blieb uns nichts anderes übrig, als vorauszuzahlen“, sagt Hans Schweiger. Bei der Einweihung der Straße versprach Kandler den Anwohnern, sich dafür einzusetzen, dass zurückbezahlt wird. Doch später hatte er rechtliche Bedenken und sagte gegenüber unserer Zeitung: „Ich darf den Marktgemeinderäten dazu nicht raten, wenn es gegen geltendes Verwaltungsrecht verstößt.“

    Für den Ausbau der Meringerzeller Straße mussten Anwohner eine Anzahlung leisten, kurz danach wurden die Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
    Für den Ausbau der Meringerzeller Straße mussten Anwohner eine Anzahlung leisten, kurz danach wurden die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Foto: Eva Weizenegger

    Aber vor allem Florian Mayer von der CSU ließ nicht locker und setzte sich gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Peter Tomaschko dafür ein, dass doch noch ein Weg für eine mögliche Rückzahlung gefunden wird. Schließlich gab es die Möglichkeit, den Gebührenbescheid als „fehlerhaft“ zu bezeichnen, weil das Papst-Johannes-Haus nicht als Anlieger miteinbezogen wurde. Damit hätte die Kommune dann die Chance gehabt, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen, die Vorauszahlungen rückzuerstatten.

    „Das war alles abgesprochen mit der Regierung von Schwaben, dem Landratsamt und sogar Staatssekretär Gerhard Eck vom Innenministerium war an einer Lösung dran“, sagt Kraus. Sogar Bürgermeister Kandler sei von diesem Besuch des Staatssekretärs angetan gewesen. „Er hat ihn in den höchsten Tönen uns gegenüber gelobt“, so die vier Bürger. Und das habe nichts mit Mauschelei oder einem Trick zu tun, betonten Kraus, Beisel, Schweiger und Ernst.

    Merings UWG-Specher Mathias Stößlein rät zu juristischer Lösung

    Dass die zwölf neuen Marktgemeinderäte in diese ganzen Abläufe noch nicht einbezogen waren und auch nicht bis ins kleinste Detail informiert ist, dafür haben die Anwohner der Meringerzeller Straße Verständnis. „Gerade deshalb hätten wir es gut gefunden, wenn der Vorschlag von Petra von Thienen von den Grünen durchgegangen wäre, die Entscheidung zu vertagen, um noch mehr Informationen zu diesem Thema in allen Fraktionen zu erhalten“, sagt Manfred Ernst.

    Den Weg über das Gericht wollen die Anwohner „nicht gerne gehen“. „Wir haben von Anfang an das sachliche Gespräch gesucht und wollten an dieser Linie eigentlich festhalten“, sagen sie. Dass nun vonseiten des UWG-Fraktionsvorsitzenden Mathias Stößlein sogar eine juristische Auseinandersetzung vorgeschlagen werde, bedauern die Anwohner sehr.

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