Wegen Tiermisshandlung in zwei Fällen ist am Mittwoch am Amtsgericht Aichach die Leiterin des Tierheims Lechleite, Gerlinde Bitzl, zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Richter Walter Hell hielt es nach fast fünfstündiger Verhandlung für erwiesen, dass Bitzl zwei Hunde in ihrer Obhut, Bruno und Cäsar, nicht ausreichend medizinisch behandeln ließ. Zentral war vor allem die Frage, ob die Tiere unnötige Schmerzen erleiden mussten.
Tierheim Lechleite