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Kommentar: Spielplatzsatzung schießt über das Ziel hinaus

Kommentar

Spielplatzsatzung schießt über das Ziel hinaus

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    Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten muss der Bauherr einen Spielplatz anlegen. Das will die Stadt Friedberg mit einer eigenen Satzung bis ins Detail regeln.
    Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten muss der Bauherr einen Spielplatz anlegen. Das will die Stadt Friedberg mit einer eigenen Satzung bis ins Detail regeln. Foto: Michael Postl (Symbolfoto)

    Eigentlich sollte man annehmen, dass Friedbergs Bürgermeister Roland Eichmann vom Thema Kinderspielplatz gerade die Nase voll hat. Doch weit gefehlt: Zum ungelösten Streit mit den Nachbarn an der Schützenstraße, die sich gegen Lärm und andere Belästigungen durch den neuen Spielplatz wehren, macht er nun ein weiteres Fass auf. Und zwar eines, auf das er mutmaßlich auch so schnell keinen Deckel mehr bekommen wird, wenn er seine Pläne in die Tat umsetzt.

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