Es ist richtig, dass Mering zur geplanten Anker-Außenstelle einen Fachanwalt hinzu gezogen hat. Denn seit Bekanntwerden der Pläne geistert die Frage durch die Debatte, ob diese Nutzung der einstmals genehmigten Erstaufnahme überhaupt rechtens ist. Bei der Bürgerversammlung zu dem Thema zeigte sich, dass einige der betroffenen Anwohner große Hoffnungen darin setzen, die Gültigkeit der alten Genehmigungen anzufechten. Im Endeffekt sagt die Stellungnahme des Anwalts, dass das selbst im Erfolgsfall nichts bringen würde. Denn auch bei einem neuen Antrag für die Einrichtung, müsste diese nach Baurecht genehmigt werden. Mit dieser Erkenntnis wäre es falsch, durch ein Gerichtsverfahren weiter Hoffnungen bei den Menschen zu schüren, die nur enttäuscht werden können. Fakt ist: Mering wird die Anker-Außenstelle nicht verhindern können.
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