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Kissing: Unternehmer will neues Bürogebäude neben der B2 errichten

Kissing

Unternehmer will neues Bürogebäude neben der B2 errichten

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    An der B2 in Kissing soll ein vierstöckiges Wohn- und Gewerbegebäude errichtet werden.
    An der B2 in Kissing soll ein vierstöckiges Wohn- und Gewerbegebäude errichtet werden. Foto: Markus Scholz, dpa (Symbolbild)

    Ein Unternehmer möchte in Kissing neben der B2 ein großes, vierstöckiges Haus errichten, das Platz für Gewerbe und Wohnungen bieten soll. Im Bauausschuss gab es aber Diskussionen über die Verkehrssituation vor Ort.

    Wie Bürgermeister Reinhard Gürtner vortrug, befindet sich das Bauvorhaben in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und beurteilt sich somit nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Vorraussetzung ist also, dass sich das Gebäude in die Umgebung einfügt. Konkret soll es an der Kreuzung der B2 mit der Bahnhofstraße entstehen, auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein großer Supermarkt.

    Drei Wohnungen sollen in dem neuen Haus entstehen

    Das Gebäude soll vier Vollgeschosse, eine Firsthöhe von etwas unter 13 Metern und eine Tiefgarage haben. Im Erdgeschoss soll eine Praxis für Kieferorthopädie einziehen. Im ersten Stock sind zwei getrennte Büroräume geplant. Eines will die Firma Soki-Bau aus Kissing als Verwaltungsbüro mit maximal drei Mitarbeitern nutzen. Parteiverkehr finde dort nicht statt, trug Gürtner vor. Im zweiten und dritten Obergeschoss sollen insgesamt drei Wohnungen eingerichtet werden.

    Wer an dem Grundstück vorbeifährt, sieht, dass bereits Erdreich zur Seite geschoben worden ist. Nach Angaben von Bauamtsleiter Alfred Schatz ist ein altes Gebäude abgerissen worden. Petra Pfeiffer von der SPD wollte in der Sitzung wissen, wer in das zweite Büro einzieht. Schatz sagte: "Dazu liegt im Bauantrag keine Beschreibung vor."

    Grüne befürchten Gefahrenstelle an der Bahnhofstraße

    Katharina Eigenmann von den Grünen erklärte, dass grundsätzlich nichts gegen das Vorhaben einzuwenden sei. "Die verkehrliche Situation ist allerdings schwierig." Sie sehe ein Problem bei den Stellplätzen im Norden zur Bahnhofstraße hin. Die Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde sieht vor, dass 50 Prozent der Stellplätze oberirdisch nachgewiesen werden müssen. Bei dem Projekt sind acht in der Tiefgarage und sieben als Parkplätze neben dem Gebäude eingeplant. Eigenmann plädierte dafür, dem Antragsteller zu erlauben, unterirdisch mehr Stellplätze einzurichten. Franz-Xaver Sedlmeyr von der CSU sprach sich dagegen aus. "Wir wollen mit der Stellplatzsatzung ja erreichen, dass es oberirdische Parkplätze gibt, die gut anfahrbar sind und dann auch genutzt werden", sagte er. Der Antrag von Eigenmann fand keine Mehrheit.

    Nach Angaben von Schatz hatte das Staatliche Bauamt Augsburg mitgeteilt, "dass eine Beeinträchtigung des B2-Verkehrs sowie des Fußgängerüberweges durch die angeordneten Parkplätze unwahrscheinlich ist und keine Gefährdung entsteht". Der Bauausschuss segnete das Vorhaben am Ende einstimmig ab. Es wurde aber in den Beschluss aufgenommen, dass die Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt aufgefordert wird, sich den Bereich anzuschauen. Zudem gibt es bisher in der Stellplatzsatzung der Gemeinde keine Regelung für eine ungerade Anzahl an Stellplätzen. Der Bauausschuss stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, folgenden Satz einzufügen: Wenn sich die Stellplätze nicht gleichmäßig oberirdisch und unterirdisch verteilen lassen, dann steht es dem Bauherren frei, ob der ungerade Stellplatz oberirdisch oder unterirdisch errichtet wird.

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